Full text : Untersuchungen und Aktenstrücke zur Geschichte der Reichsgründung.

Entwurf  des  Ministeriums.  215

hin,  die  Antwort  ohne  jene  vom  Könige  herrührenden  Teile  sich  einmal
genauer  anzusehen.  Sie  lautet:

„In  dem  Beschluß  der  deutschen  Nationalversammlung,  welchen  Sie
mir  überbringen,  erkenne  ich  die  Stimme  der  Vertreter  des  deutschen
Volkes.  Dieser  Ruf  gibt  Mir  ein  Anrecht,  dessen  Wert  Ich  zu  schätzen
weiß.  Er  fordert,  wenn  ich  ihm  folge,  unermeßliche  Opfer  von  Mir.
Er  legt  Mir  die  schwersten  Pflichten  auf.  Die  deutsche  Nationalversammlung
  hat  auf  Mich  vor  allen  gezählt,  wo  es  gilt,  Deutschlands  Einheit
und  Kraft  zu  gründen.  Ich  ehre  ihr  Vertrauen,  sprechen  Sie  ihr  meinen
Dank  dafür  aus.  Ich  bin  bereit,  durch  die  Tat  zu  beweisen,  daß  die  Männer
sich  nicht  geirrt  haben,  welche  ihre  Zuversicht  auf  Meine  Hingebung,  auf
Meine  Treue,  auf  Meine  Liebe  zum  gemeinsamen  deutschen  Vaterlande
stützen.“

Bis  hierher  erwecken  diese  Sätze  den  Eindruck,  als  werde  eine,  wenn  auch
vielleicht  bedingte  Annahme  des  Angebotes  folgen.  Nun  aber  wechselt
plötzlich  der  Ton:

„Aber  Ich  würde  Ihr  Vertrauen  nicht  rechtfertigen,  Jch  würde  dem  Sinne
des  deutschen  Volkes  nicht  entsprechen,  Ich  würde  Oeutschlands  Einheit
nicht  aufrichten,  wollte  Ich,  mit  Verletzung  heiliger  Rechte  und  Meiner
früheren  ausdrücklichen  und  feierlichen  Versicherungen  ohne  das  freie  Einverständnis
  der  gekrönten  Häupter,  der  Fürsten  und  der  freien  Städte
Deutschlands,  eine  Entschließung  fassen,  welche  für  sie  und  für  die  von
ihnen  regierten  deutschen  Stämme  die  entscheiden  dsten  Folgen  haben  muß.
An  den  Regierungen  der  einzelnen  deutschen  Staaten  wird  es  daher  jetzt  sein,
in  gemeinsamer  Beratung  zu  prüfen,  ob  die  Mir  zugedachten  Rechte  Mich  in
den  Stand  setzen  würden,  mit  starker  Hand,  wie  ein  solcher  Beruf  es  von  Mir
forderk,  die  Geschicke  des  großen  deutschen  Vaterlandes  zu  leiten  und  die
Hoffnungen  seiner  Völker  zu  erfüllen.“

Zweifellos  hat  es  von  Anfang  an  in  der  Absicht  der  Minister  gelegen,  die
Zustimmung  der  deutschen  Fürsten  in  irgendeiner  Form  vorzubehalten.  Aber
die  Art,  in  der  es  hier  geschieht,  der  Unterschied,  der  zwischen  den  gekrönten
Häuptern  und  den  übrigen  Fürsten  gemacht  wird,  die  Forderung,  daß  ihre
Zustimmung  in  gemeinsamer  Beratung  erfolgen  müsse,  also  nicht  von  jedem
Fürsken  einzeln  gegeben  werden  könne  —  alles  das  entspringt  so  offenkundig
den  Anschauungen  des  Königs,  daß  ich  Bedenken  tragen  möchte,  diesen
ganzen  Absatz  ohne  weiteres  in  seiner  jetzigen  Fassung  als  einen  Bestandteil
des  ministeriellen  Entwurfes  anzusehen.  Hier  werden  mindestens  Korrekturen
auf  Verlangen  des  Königs  angebracht  worden  sein.

So  bleibt  als  einziger,  mit  Sicherheit  nachweisbarer  Bestkandteil  des  Entwurfes
  der  Minister  jener  oben  abgedruckte  Passus  übrig,  der  ein  starkes