Entwurf des Ministeriums. 215
hin, die Antwort ohne jene vom Könige herrührenden Teile sich einmal
genauer anzusehen. Sie lautet:
„In dem Beschluß der deutschen Nationalversammlung, welchen Sie
mir überbringen, erkenne ich die Stimme der Vertreter des deutschen
Volkes. Dieser Ruf gibt Mir ein Anrecht, dessen Wert Ich zu schätzen
weiß. Er fordert, wenn ich ihm folge, unermeßliche Opfer von Mir.
Er legt Mir die schwersten Pflichten auf. Die deutsche Nationalversammlung
hat auf Mich vor allen gezählt, wo es gilt, Deutschlands Einheit
und Kraft zu gründen. Ich ehre ihr Vertrauen, sprechen Sie ihr meinen
Dank dafür aus. Ich bin bereit, durch die Tat zu beweisen, daß die Männer
sich nicht geirrt haben, welche ihre Zuversicht auf Meine Hingebung, auf
Meine Treue, auf Meine Liebe zum gemeinsamen deutschen Vaterlande
stützen.“
Bis hierher erwecken diese Sätze den Eindruck, als werde eine, wenn auch
vielleicht bedingte Annahme des Angebotes folgen. Nun aber wechselt
plötzlich der Ton:
„Aber Ich würde Ihr Vertrauen nicht rechtfertigen, Jch würde dem Sinne
des deutschen Volkes nicht entsprechen, Ich würde Oeutschlands Einheit
nicht aufrichten, wollte Ich, mit Verletzung heiliger Rechte und Meiner
früheren ausdrücklichen und feierlichen Versicherungen ohne das freie Einverständnis
der gekrönten Häupter, der Fürsten und der freien Städte
Deutschlands, eine Entschließung fassen, welche für sie und für die von
ihnen regierten deutschen Stämme die entscheiden dsten Folgen haben muß.
An den Regierungen der einzelnen deutschen Staaten wird es daher jetzt sein,
in gemeinsamer Beratung zu prüfen, ob die Mir zugedachten Rechte Mich in
den Stand setzen würden, mit starker Hand, wie ein solcher Beruf es von Mir
forderk, die Geschicke des großen deutschen Vaterlandes zu leiten und die
Hoffnungen seiner Völker zu erfüllen.“
Zweifellos hat es von Anfang an in der Absicht der Minister gelegen, die
Zustimmung der deutschen Fürsten in irgendeiner Form vorzubehalten. Aber
die Art, in der es hier geschieht, der Unterschied, der zwischen den gekrönten
Häuptern und den übrigen Fürsten gemacht wird, die Forderung, daß ihre
Zustimmung in gemeinsamer Beratung erfolgen müsse, also nicht von jedem
Fürsken einzeln gegeben werden könne — alles das entspringt so offenkundig
den Anschauungen des Königs, daß ich Bedenken tragen möchte, diesen
ganzen Absatz ohne weiteres in seiner jetzigen Fassung als einen Bestandteil
des ministeriellen Entwurfes anzusehen. Hier werden mindestens Korrekturen
auf Verlangen des Königs angebracht worden sein.
So bleibt als einziger, mit Sicherheit nachweisbarer Bestkandteil des Entwurfes
der Minister jener oben abgedruckte Passus übrig, der ein starkes