Full text : Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten, vorzüglich der Gegenwart.

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seltenen  Umständen,“)  sittlicher  sein,  als  eine  doppelt,  bürgerlich
und  kirchlich  geschlossene  Ehe,  die  den  Gatten  zur  Pein  wird
oder  zum  frivolen  Spiele  dient,  das  man  leichtfertig  aufgiebt
und  anderwärts  wieder  aufs  neue  treibt.  Solches  Gebaren
ist  nicht  besser  als  die  wilde  Ehe  und  nicht  viel  besser  als
die  Prostitution.

Und  was  ist  nun  Prostitution?  Die  Frage  ist  verschieden
beantwortet  worden.  Wir  zählen  dazu  jeden  Geschlechtsverkehr
  ohne  die  redliche  Absicht  der  Sorge  für  das  Wohl
der  mitbeteiligten  Person,  jede  vorübergehende,  der  Liebe
und  Treue  entbehrende,  die  Folgen  nicht  berücksichtigende
Befriedigung  des  Geschlechtstriebs.  Findet  dafür  eine
Bezahlung  statt,  so  kann  man  dies  Prostitution  im  engeren
Sinne  nennen.  Findet  eine  solche  nicht  statt,  so  kann  es
oft  streitig  sein,  ob  die  betreffende  Handlung  zur  Prostitution
gehört.  Ja  es  kann  vorkommen  und  kommt  auch  vor,  daß
die  Handlungsweise  des  einen,  und  zwar  des  männlichen
Teils,  eine  prostituierende  ist,  die  des  weiblichen  Teils  aber
nicht;  dies  ist  z.  B.  der  Fall  bei  der  Verführung,  deren
Urheber  in  schlechter,  wissentlich  trügerischer  Absicht  handelt,
deren  Opfer  aber  durch  Versprechungen  betrogen  wird.  Weiß
das  Weib,  daß  der  Fehltritt  zu  keiner  Sühne  führt,  so  ist
sie  eine  Prostituierte,  mag  sie  dafür  Geld  oder  Geldeswert
annehmen  oder  nicht.  Wir  halten  es  für  ein  untrügliches
Kennzeichen  des  sittlichen  Wertes  eines  Mannes,  ob  er  einer
Verführung  oder  des  Umgangs  mit  Prostituierten  fähig  ist  oder
nicht.  Nur  wer  zu  beiden  unfähig  und  allein  zu  einem  Umgange
mit  ehrlichen  Absichten  und  in  der  Regel  mit  vorangegangener
Eheschließung  fähig  ist,  kann  auf  sittlichen  Wert  Anspruch
erheben.

Indessen  darf  jetzt,  nach  dem,  was  in  dieser  traurigen

 

*)  Wir  denken  dabei  z.  B.  an  Goethes  Gewissensehe,  während  diejenige
  Hamanns  nur  mißbilligt,  diejenige  Rousseaus  aber  vollends  nur
verabscheut  werden  kann.