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gerichtet werden sollte, aber von Geschoß- und sonstigen städtischen
Leistungen sollte er nur zur Hälfte frei sein. Als besondere Artikel,
die er ausschließlich führen dürfe, werden Gewürze und Konfekt genannt;
während der Jahrmärkte durften allerdings auch fremde Händler
dieselben Waren ausbieten. Was nun an eigentlichen Apothekerwaren
vorhanden sein mußte, davon läßt sich unsere heutige Pharmazie noch
wenig träumen. Ein Maulwurf, zu Pulver gebrannt und das Pulver
mit Eiweiß gemischt, sollte gut sein gegen den Aussatz, ein Igel, eben-
Der Goldschmied in seiner Werkstatt.
Kupferstich vom sogenannten „Meister der Liebesgärten“.
falls zu Pulver gebrannt und das Pulver mit Harz verrieben, half
gegen Kahlköpfigkeit; auch das Blut eines Maulwurfes wirkte segens-
reich dagegen. Gänseschmalz, was man sich nun freilich selbst bereiten
konnte, beseitigte Ohrenleiden, dagegen waren Löwen= und Elefantenfett
ganz abgesehen von anderen teils abenteuerlichen, teils ekelhaften
Mitteln, die sich der abergläubische Blödsinn ausgedacht hatte, nur
durch einen findigen und umsichtigen Apotheker erhältlich, der auch
schon damals die Verdienste und Vielseitigkeit des Schweineschmalzes
gekannt haben wird. — übrigens wird als Gegenleistung für die
Befreiung von Abgaben in Zwickau, wo 1486 schon zwei Apotheken
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