8 11. Quellen und Literatur. 59
4) Wichtige Interpretationsbehelfe bieten:
a) die Drucksachen und Protokolle des Bundesraths,“) welche
jedoch nicht veröffentlicht werden;
b) die zur Veröffentlichung bestimmten Reichstagsverhandlungen"),
wovon bis jetzt erschienen sind:
a) die Verhandlungen über den konstituirenden Reichstag v.
1867, 2 Mde.,
69) Session 1867, I. Legislakurperiode 2 Bde.,
7) Session 1868, I. „ „ 3 Bde.,
d) Session 1869, I. „ „ 4DVde.,
8) Session 1870, J. „ „ 4 Bdec., dann
I. außerordentliche Session, 1870 1 Bd., ferner 1870
II. außerordentliche Session 1 Bd., stenograph. Berichte
nebst Anlagen;
5) Session 1871, I. Legislaturperiode 2 Bde.;
c) die Kammerverhandlungen der Einzelstaaten über die Bünd-
nißverträge; .
OcndlichcinzelncLandesgesetze-,nmncntlichdiePrcuizischcn,so-
ferne dieselben als unmittelbare Vorläufer der Reichsgesetze erscheinen,
z. B. das preußische Strafgesetzbuch.
II. Von der Literatur ist namentlich zu nennen:
1) Die Gesetzsammlung von Höinghaus, Berlin 1871.
Dr. Langmann & Co.
Diese Schrift enthält eine chronologische Zusammenstellung aller
im Bundesgesetzblatte des norddeutschen Bundes von 1867—1870
incl. enthaltenen Gesetze, Verordnungen, Kabinetsordres, Erlasse 2c.
nebst der älteren Redaktion der Reichsverfassung und ersetzt demnach
die Jahrgänge 1867—70 des Bundesgesetzblattes.
2) Archiv des norddeutschen Bundes. Bod. I., herausge-
geben von Dr. J. C. Glaser, dann Bd. II, III, IV und V unter dem
Titel: „Archiv des norddeutschen Bundes und des Zollvereins, heraus-
*) Vergl. oben § 4 Ziff. IV, 4.
*“ ) Vergl. oben § 6 Ziff. IV. Die laufenden Reichstagsverhandlungen
sind verhältnißmäßig billig durch die Post zu beziehen.