60 Grundzige des Verfassungsrechts des deutschen Reichs.
gegeben von Dr. jur. A. Koller, Berlin 1867, 1869, 1870 und
1871 bei Fr. Kostkampf, wovon der I. Bd. 10 fl. 48 kr., der II. Bd.
7 fl. 12 kr., der III. und IV. Bd. je 10 fl. 48 kr. kostet.“)
Dieses Werk giebt eine Sammlung aller Gesetze, Verträge und
Aktenstücke, welche sich auf das Verhältniß des norddeutschen Bundes
und des Zollvereins beziehen, zum Theile mit Erläuterungen, und
enthält außerdem noch Verfassungen und Gesetze anderer Staaten.
3) Dr. G. Hirth, Staatshandbuch (Annalen) für Gesetzgeb-
ung, Verwaltung und Statistik des norddeutschen Bundes und des
Zollvcreins, I. und II. Bd. 1868 und 1869, Berlin in Commissions-
verlag von Stilke und van Muyden; nunmehr Annalen des deut-
schen Reichs für Gesetzgebung, Verwaltung und Statistik, III. Band
1870, und IV. Band (im Erscheinen begriffen 1871). Der I. und
II. Band kosten je 4 Thlr. und der III. und IV. Band je 3 Thlr.
(5 fl. 15 kr.) Dieses Werk enthält außer einzelnen Reichsgesetzen mit
Erläuterungen eine Reihe interessanter Abhandlungen und Mittheilun-
gen über die Verhältnisse des norddeutschen Bundes und des deutschen
Reiches namentlich auch in statistischer Hinsicht. Das erste und zweite
Heft des IV. Bandes der Annalen enthalten:
4) Das Verfassungsrecht des deutschen Reichs, histo-
risch-dogmatisch dargestellt von Dr. Ludwig von Rönne,
Appellationsgerichts-BVicepräsident a. D. und Mitglied
des preußischen Abgeordnetenhauses.
5) E. Hirsemenzel, „die Verfassung des norddeutschen Bun-
des, erläutert mit Hilfe und unter vollständiger Mittheilung ihrer Ent-
stehungsgeschichte.“ Berlin 1867 bei Hempel. (Preis 2 fl. 24 kr.);
ferner das Verfassungs= und Verwaltungsrecht des norddeutschen Bun-
des und des deutschen Zollvereins Bd. 1 1868. (Preis 3 fl. 18 kr.)
Bd. II, erste Hälfte 1869 (Preis 3 fl. 18 kr.) und Bd. II, zweite
Hälfte 1870 (Preis 3 fl. 18 kr.), enthaltend Verträge und einzelne
Gesetze des norddeutschen Bundes mit Erläuterungen und Glossen.
6) Dr. Friedrich Thudichum, außerordentlicher Professor der
*) Die Preise der einzelnen in diesem Paragraphen erwähnten Werle
sind nach einer Buchhändlernote angegeben; ein elwaiger Irrthum wolle daher
entschuldigt werden.