Full text: Die Reichsverfassungsurkunde vom 16. April 1871.

60 Grundzige des Verfassungsrechts des deutschen Reichs. 
gegeben von Dr. jur. A. Koller, Berlin 1867, 1869, 1870 und 
1871 bei Fr. Kostkampf, wovon der I. Bd. 10 fl. 48 kr., der II. Bd. 
7 fl. 12 kr., der III. und IV. Bd. je 10 fl. 48 kr. kostet.“) 
Dieses Werk giebt eine Sammlung aller Gesetze, Verträge und 
Aktenstücke, welche sich auf das Verhältniß des norddeutschen Bundes 
und des Zollvereins beziehen, zum Theile mit Erläuterungen, und 
enthält außerdem noch Verfassungen und Gesetze anderer Staaten. 
3) Dr. G. Hirth, Staatshandbuch (Annalen) für Gesetzgeb- 
ung, Verwaltung und Statistik des norddeutschen Bundes und des 
Zollvcreins, I. und II. Bd. 1868 und 1869, Berlin in Commissions- 
verlag von Stilke und van Muyden; nunmehr Annalen des deut- 
schen Reichs für Gesetzgebung, Verwaltung und Statistik, III. Band 
1870, und IV. Band (im Erscheinen begriffen 1871). Der I. und 
II. Band kosten je 4 Thlr. und der III. und IV. Band je 3 Thlr. 
(5 fl. 15 kr.) Dieses Werk enthält außer einzelnen Reichsgesetzen mit 
Erläuterungen eine Reihe interessanter Abhandlungen und Mittheilun- 
gen über die Verhältnisse des norddeutschen Bundes und des deutschen 
Reiches namentlich auch in statistischer Hinsicht. Das erste und zweite 
Heft des IV. Bandes der Annalen enthalten: 
4) Das Verfassungsrecht des deutschen Reichs, histo- 
risch-dogmatisch dargestellt von Dr. Ludwig von Rönne, 
Appellationsgerichts-BVicepräsident a. D. und Mitglied 
des preußischen Abgeordnetenhauses. 
5) E. Hirsemenzel, „die Verfassung des norddeutschen Bun- 
des, erläutert mit Hilfe und unter vollständiger Mittheilung ihrer Ent- 
stehungsgeschichte.“ Berlin 1867 bei Hempel. (Preis 2 fl. 24 kr.); 
ferner das Verfassungs= und Verwaltungsrecht des norddeutschen Bun- 
des und des deutschen Zollvereins Bd. 1 1868. (Preis 3 fl. 18 kr.) 
Bd. II, erste Hälfte 1869 (Preis 3 fl. 18 kr.) und Bd. II, zweite 
Hälfte 1870 (Preis 3 fl. 18 kr.), enthaltend Verträge und einzelne 
Gesetze des norddeutschen Bundes mit Erläuterungen und Glossen. 
6) Dr. Friedrich Thudichum, außerordentlicher Professor der 
*) Die Preise der einzelnen in diesem Paragraphen erwähnten Werle 
sind nach einer Buchhändlernote angegeben; ein elwaiger Irrthum wolle daher 
entschuldigt werden.
	        
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