Full text: Der Belagerungszustand, insbesondere in seiner Bedeutung für Strafrecht und Strafprozess – Jahrgang 1916

Literaturverzeichnis. 
Adam: Die vollziehendse Gewalt des Militärbefehlshabers nach 
dem Gesetz über den Belagerungszustand, insbe- 
sondere dessen $ 4. PrVBl, Bd. 36, 8. 501. 
Anschütz: Verfassungse-Urkunde f. d. Preuß, Staat 1912. Der 
Arndt: Das Staatstecht des deutschen Reiches 1901. — Vor- 
fassung des deutschen Reiches 1902. -—- Beschrän- 
kungen des Post- und Telegraphengeheimnisses 
und der Preßfreiheit im Kriege. — Erlaß von Ver- 
boten. DJZ. 1914, S. 1098f. — Außerordentliche 
Kriegsgerichte und außerordentliche Feldgerichte. 
  
lagerungszustand. DJZ. 1915, S. 307f. — 
Bornhak: Preußisches Staatarecht. Freiburg 1888—1892. 
Bovensiepen: Kann der aus $ 9b BZG. Angeklagte sich da- 
rauf berufen, dab er die Anordnungen des Militär- 
befehlshabers nicht gekannt oder irrig ausgelegt 
habe? LZ. 1915, Heft 10—12. 
Brockhaus: Das deutsche Heer und die Kontingente der Einzel- 
staaten. Leipzig 1888, 
Brüse: Der Belagerungszustand als Rechtainstitut. Erlanger 
Dissertation 1897. 
Bücher: Der Belagerungszustand im deutschen Reich und 
dessen Gliedstaaten, insbesondere die Zuständig- 
keit zu seiner Verhängung. Leipziger Dissertation 
1909, 
Conrad: Das Verordnungsrecht des Militärbefehlshabers unter 
dem Belagerungszustand. LZ2. 1916, 8. b64f. — 
Kriegsrechteprechung des Reichsgerichts in Straf- 
sachen, D. Strafr.-Ztg. 1915, S. 396 £. 
  
 
	        
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