Object: Der Belagerungszustand, insbesondere in seiner Bedeutung für Strafrecht und Strafprozess – Jahrgang 1916

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über das Ereignis einer Truppenverschiebung die »Nach- 
richt« davon zu finden ist«, und hinsichtlich des »Ver- 
Öffentlichens« ausgeführt: 
Wenn die auf dem Schienenweg erfolgte Überführung 
von Truppen ... an den von dem Transport berührten 
Orten des inländischen Gebiets nicht unbemerkt bleiben 
konnte, wenn ... eine große Anzahl von Personen (über 
Ausgangsort und Ziel des Transports) Kenntnis erhielt, 
so berechtigte dieser Umstand, selbst wenn ... die Tat- 
sache der Truppenbewegung als solche in den weitesten 
Kreisen bekannt geworden wäre, keineswegs zu deren 
öffentlicher Bekanntgabe ... Daher nimmt das... Ur- 
teil zutreffend an, es sei für die Frage der Zulässigkeit 
der Veröffentlichung ... . gleichgültig, ob die veröffent- 
lichte Nachricht bereits bekannt ist. Selbst wenn sie 
anderweit bereits veröffentlicht ist, kann daraus kein An- 
spruch hergeleitet werden, sie in andere Zeitungen zu 
übernehmen, zumal jede einzelne Wiedergabe der Nach- 
richt je nach Ort und Zeit und namentlich den sonstigen 
Begleitumständen, vom Standpunkte der militärischen In- 
teressen aus betrachtet, eine besondere und verschiedene 
Bedeutung haben kann, so daß selbst bei Gleichheit des 
tatsächlichen Inhalts der Nachricht die Militärbehörde 
sich zur Zulassung der Veröffentlichung der einen, zur 
Verweigerung der Genehmigung hinsichtlich der anderen 
entschließen könnte... .« 
Man wird gegen diese Stellungnahme des RG. nicht 
einwenden dürfen, sie schieße über das Ziel des Gesetzes 
hinaus. Daß die Verschleierung unserer Truppenver- 
schiebungen von West nach Ost, von Nord nach Süd 
wesentlich zu den bisherigen siegreichen Erfolgen der 
deutschen Heere und ihrer Verbündeten beigetragen hat, 
  
  
  
   
  
 
	        
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