Eheversprechen — Eid. 49
Eheversprechen: Klage auf Entschädigung wegen Eheversprechensbruches
und auf Leistung, zugesicherter Alimente von
Seite eines außerehelichen Vaters. XIVI. 182. Entschädigung
wegen Bruches desselben, insbesondere bei Schwängerung.
Verhältniß dieses Anspruches zum Verbote der Vaterschaftsrecherche
nach bfälzischem aeet. Beschaffenheit des
Schadens. Code eiv. Art. , 1142, 1382. L, 199.
Ehevertrag: Votbehaltenes 34 % Preuß, Landr.
EB. IV, 107. S. a. Erbverträge
Ehrenrrnkungen s. Beleidigungen.
Ehrenrechte: deren Aberkennung als. Ferenran6 XLII,
339. Desgleichen Berechnung der Dauer. XLIV, 458.
Bei Verurtheilungen in eine Gesammistrafe. XILIII, 335.
- Desgluchen wcha mehrerer usommentreffender Strafthaten.
284.
n Recht: erdnnte Ehe“. XLII, 59. Eichstädter
ehellches. Güterrecht. Wuoschluß. einseiliger Testirfähigleit
bei gerönnter Ehe. XLIX,
Elchung der für den Ausschankbestimmten leiite, Xyn, 54.
Eid: beeichtiich auferlegter, auf diesen findet. Art. 457
Ziff. 1 der baher. Proz- Ordn. keine Anwendung.
-- XLII 4ErdeömtflagemvemProzeneemesAdvokatea
start dessen Contipienten als seinen Substituten. XBLI, 340.
Seistung eines Editionseides durch den Vertreter einer
#ziuristischen Person. XIII, 22. Dessliichen durch Vertreter
von. -„Genossenschaften. XIII, 407. Leistung des
Eitdes durch die Liquidatoren einer offenen Handelogesellschaft
in Liquidation. XIVI, 490. Natur. und. Zulässigkeit
des Schätzungseidco, XIII, 8. . Beseitigung. unnöthiger
Eide. XLI, 9. Frist zur Erklärung über Annahme
oder. Zurückschiebung. eines Eidcs. XLII, 101.
Neue thatsächliche Angaben des Schwurpflichtigen. XIIII,
209. Eidesleistung über den Ehebruch als Ehescheidungsgrund.
XLI, 287. Eidesleistung über Ehebruchshandlungen
nach dem durch Eidesauflage bedingten Endurtheile.
L, 481. Eideczuschiebung. EB. IV. 161. Zulässigkeit
der Eideszuschiebung über einen ehebrecherischen Beischlafsakt
im Hinblick auf Art. 457 der bayer. Proz.-Ordn.
*: Und §. 172 des R.-Str.-Gb. XILI, 449. Nicht das
bbpnische Ausbleiben des Schwurpflichtigen allein kann die
Annahme der Eidesverweigerung begründen, sondern nur
die durch Ausbleiben verschuldete Unmöglichkeit der Eidesleistung.
XLI, 274. Offenbarungseid und Haft. XLVI,
129, 145. En. III, 1. 17. Offenbarungseid im Verhältniß
von Miterben. EB. IV, 183. Billiger. Verdacht
bei dem Manifestationseide in Erbschaftssachen XLV,
79. Entscheidung über den Widerspruch des Schuldners
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