Contents : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1825. (4)

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VII.  Zum  Studium  der  Forst-Wissenschaft:
Ebristian  Buck,  Sohn  des  verstorbenen  Wagnermeisters  in  Mühringen.

VIII.  Zum  Studium  der  Philosophie  und  Philologie:
Friedrich  Ruoff,  Sohn  des  Salzfaktors  zu  Herrenberg.

Stuttgart  den  3.  März  1326.  Süsbind.

3.  Des  Medicinal-Collegium.
Aufnahme  zweier  ausübenden  Aerzte.

Der  Doktor  der  Medicin  und  Chirurgie  Carl  Albert  Seeger  aus  Neuenbürg,
und  der  Doktor  der  Medicin  Gustav  Wergo  aus  Stuttgart,  sind  nach  erstandenen
Prüfungen  zur  Ausübung  der  Medicin  und  Geburtshülfe,  und  Ersterer,  welcher  zugleich
  in  der  Chirurgie  geprüft  wurde,  ist  auch  zur  Ausübung  dieser  Wissenschaft  ermächtigt
  worden.

Stuttgart  den  3.  März  1823.  Walther.

4.  Des  Rectoratamts  der  Universität  Tübingen.

Bekauntmachung  der  Vorlesungen,  welche  von  den  öffentlichen  und  Privatlehrern  der  Univerfität  für
das  nächsie  Sommer-Halbjahr  angekündigt  sind.
A.  Philosophische  Wissenschaften.

Prof.  Schott  trägt  in  fünf  wöchentlichen  Stunden  von  7—3  Uhr  die  Metaphosik
  öffentlich  vor,  und  erbietet  sich,  auch  Privat-Vorlesungen  über  andere  Gegenstände
  der  Philosophie  in  einer  gelegenen  Stunde  zu  halten.

Prof.  v.  Eschen  maier  lehrt  oöffentlich  von  10—11  Uhr  Moral-Philosophie,
privatim  von  38—9  Uhr  Psychologie.  «

Prof.  Sigwart  trägt  von  7—3  Uhr,  oder  zu  einer  andern  bequemen  Stunde,
die  allgemeine  praktische  Philosophie,  und  von  1½1—12  Uhr  die  Logik  vor.

Direktor  Schönweiler  wird  dreimal  in  der  Woche  Pädagogik  und  Didak-=tik
  vortragen,  und  die  vaterländischen  Gesetze  der  katholischen  Elementar-Schulen
  erläutern.