Full text: Das glücklichste jahrhundert bayerischer Geschichte 1806-1906.

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entschied nur die Tüchtigkeit über die Anstellung 
und Beförderung, die vorher von der Gunst des 
Hofes oder eines einflußreichen Fürsprechers ab— 
hingen, wenn sie nicht gar erkauft wurden. Die 
sogenannte „Hauptlandespragmatik“ vom 1. Ja— 
nuar 1805 regelte die Dienstverhältnisse der 
Staatsdiener nach Gesichtspunkten des öffent— 
lichen Rechts und bezeichnet nach dem Urteile 
Max v. Seydels einen Markstein in der Ge— 
schichte nicht nur des bayerischen, sondern des 
deutschen Beamtenrechtes. 
Für die Bauernbefreiung brachte die Epoche 
Montgelas erst eine Abschlagszahlung in der 
von den Aufständischen des großen Bauernkriegs 
1525 vergebens angestrebten Aufhebung, der Leib— 
eigenschaft. „Die armen Leute“ hießen die Bauern 
im Mittelalter und darüber hinaus und wahr— 
lich als arme Leute hatten sie noch die Schwelle 
zum 19. Jahrhundert überschritten. Während die 
staatliche Steuerlast fast ausschließlich auf ihnen 
lag, hatten die meisten von ihnen daneben auch 
ihren Gutsherren Gilten, Zinsen und Zehnten zu 
bezahlen und Fronarbeit, die sogenannte Schar— 
werk, zu leisten. Denn mehr als neun Zehntel 
waren Grundholden einer Gutsherrschaft und
	        
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