Full text: Das glücklichste jahrhundert bayerischer Geschichte 1806-1906.

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öfter geneigt sein, Montgelas' bissigem Urteil zu- 
zustimmen, daß man hier viel sprach, ohne etwas 
zu sagen. Wer möchte aber die segensreichen 
Früchte der parlamentarischen Einrichtungen ver— 
kennen, die vielen wohltätigen Gesetze, die wir 
ihnen verdanken, ihre politisch erzieherische Macht 
und die unentbehrliche Schranke, die sie gegen 
Willkür bilden! Im Anfang kam dazu, daß die 
gemeinsame Arbeit im Landtage die vier Stämme 
sich näher brachte, Gegensätze versöhnte, die An— 
hänglichkeit an den jungen Staat weckte oder 
kräftigte. Auch hier hat erst die denkwürdige 
Landtagssession vom Frühling 1848 der Reform 
das Siegel der Vollendung aufgedrückt: das 
neue Wahlgesetz für die zweite Kammer vom 
4. Juni 1848 vereinfachte den Wahlmodus und 
beseitigte die ständische Gliederung der Abgeord— 
neten, welche der Verfassung von 1818 noch 
einen unheimlichen Zug der Verwandtschaft mit 
den alten Landständen aufgeprägt hatte. Mit 
dem Recht auf Gesetzesanträge wurde den Kam- 
mern zugleich eine namhafte Erweiterung ihrer 
Kompetenz gewährt. Auf staatsrechtlichem Ge- 
biete brachte diese denkwürdige Session weiter 
das Gesetz über die Ministerverantwortlichkeit,
	        
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