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Wie tief die Gewerbe darniederlagen, erhellt
schon daraus, daß die Zahl der Meister die der
Gesellen und Lehrjungen zusammen überstieg.
1792 zählte man in den vier altbayerischen Rent—
ämtern 40765 Meister mit nur 26107 Gesellen
und 6891 Lehrjungen und Nebenarbeitern. Mont-
gelas legte zuerst eine Bresche in die Selbstherr-
lichkeit der Zünfte, indem er (1804) den Ge-
werbebetrieb auch auf Grund staatlicher Kon-
zession ermöglichte. Für einen Ausschwung des
Handels waren die Herstellung des freien Ver-
kehrs im Innern (ab 1. Januar 1808) und die
Aufhebung des Weggeldes 1828 Vorbedingungen.
1825 wurden Gesetze liberaler Tendenz über
Heimat, Ansässigmachung, Verehelichung und über
das Gewerbewesen erlassen. Aber die Furcht vor
Ubervölkerung, in früheren Jahrhunderten die
wirksamste Triebfeder für die Sozialpolitik der
Regierung, machte sich neuerdings geltend und
rief einen Rückschlag hervor. „Damit nicht das
stete Anwachsen einer auf nichts angewiesenen
Bevölkerung ohne Besitz und Eigentum künstlich
befördert werde“, wurden 1834 Niederlassung und
Eheschließung erschwert und 1853 errang auch in
der Gewerbegesetzgebung eine rückläufige Tendenz
Riezler, Das glücklichste Jahrhundert 4