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schaften auf den Universitäten der Fall ist. Eine „allgemeine Akademie
der Künste“ müßte demnach aus ebensoviel Schulen bestehen, als es
Künste gibt, oder — da manche Künste ihrer inneren Verwandtschaft wegen,
wie die verschiedenen graphischen, die bildenden (Malerei und Plastik) und
die mimischen Künste, wenigstens in den unteren Klassen in einer Schule
vereinigt werden könnten — etwa folgende Schulen enthalten: 1. für die
Baukunst, 2. für die bildenden Künste, 3. für die graphischen Künste,
4. für die Mufik, 5. für Poesie, 6. für die mimischen Künste. Für die
Schulen 1—3 wäre dann etwa eine gemeinsame Vorbereitungsklasse (Zeichnenunterricht
2c.), für alle aber gleichmäßig eine allgemeine Vorbildungsschule
zur Ergänzung des vielleicht mangelhaften elementaren Schulunterrichts
einzurichten. —
Bei dieser universalen Organisation einer „Kunstakademie“ kommt es
übrigens gar nicht in Betracht, ob diese verschiedenen Schulen in lokaler
Verbindung stehen, oder ob sie in verschiedene, lokal gänzlich getreunte
Abtheilungen zerfallen; höchstens würden die ihnen gemeinsamen Vorbereitungs=
und Vorbildungsklassen eine Vereinigung in derselben Stadt
wünschenswerth machen. Der Hauptwerth solcher universalen Organisation
liegt vielmehr in der inneren Zusammengehörigkeit der Abtheilungen,
welche sich äußerlich in der gemeinsamen Leitung durch eine oberste
Directionsinstanz auszudrücken hätte.
Wir brauchen indeß auf die speciellere Organisation eines solchen all.
gemeinen Kunstlehrinstituts schon deshalb nicht näher einzugehen, weil bekanntlich
unsere „Akademien“ und „Kunstschulen“ von solcher universitären
Bedeutung sehr weit entfernt find und die staatliche Verpflichtung zur
Förderung der Kunst sich (gleichviel aus welchem Grunde) stillschweigend
nur auf bestimmte Gattungen derselben, namentlich auf die Baukunst
und die sogenannten bildenden, weiterhin auch auf die Musik und
die graphischen Künste beschränken zu dürfen scheint. Da wir hier
nur mit Thatsachen zu rechnen haben, so acceptiren wir diese Beschränkung,
indem wir nur die Frage daran knüpfen, ob dieselbe denn aber auch für
die betreffenden Institute gleichmäßig festbegrenzt sei? Diese Frage muß
nun insofern verneint werden, als, wie wir sehen werden, nur wenige von
den deutschen Kunstlehranstalten denselben Umfang an Lehrfächern besitzen
und die letzteren ohnehin eine dem Grade nach sehr verschiedene Pflege genießen:
es herrscht eben eine vollständige Principienlofigkeit in diesem Gebiet.
Einige „Kunstschulen“ sorgen nur für Malerei (wie die Kunstschule
zu Weimar), andere auch für Bildhauerkunst, andere wieder
ziehen auch die Baukunst in ihr Bereich, und abermals laber hier können
wir nur eine nennen, nämlich die Berliner Akademie) fügen zu den
vorigen Kunstgattungen auch noch die Musik hinzu. Daß eine solche
Elasticität in der Begrenzung ihre großen Nachtheile hat, liegt auf der
Hand; tritt nun gar noch der Umstand hinzu, daß mit der eigentlichen Bestimmung
dieser Institute als Lehranstalten die eine oder andere derselben
noch anderweitige, mit der Schule als solcher gar nicht zusammenhängende,
behördliche und administrative Funktionen von allerdings meist sehr zweifelhafter
Bedeutung verbinden, dann zerfließt der Begriff der „Kunstakademie“
überhaupt in eine ziemlich nebulose Gestalt.