Full text: Die katholischen Interessen und Die Deutsche Frage in Preußen.

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Bischof durfte an seine Gemeinde ohne Einwilligung der 
Behörden kein Wort der Ermahnung richten. Die mäch- 
tige Hilfe der Presse zu Belebung und Läuterung der 
Gesinnung anzurufen, wurde den Vertretern der Kirche 
beinahe unmöglich gemacht: denn über die einflußreichsten 
Fragen war jede Erörterung, in welchem Sinne sie im- 
mer mochte geführt werden, schlechthin verboten. Die 
weltliche Gesetzgebung streckte über Alles, was in die 
äußere Erscheinung trat, ihre gebieterische Hand aus; 
sie unternahm es sogar, den Gottesdienst bis in's 
Kleinste herab zu bestimmen, und stellte in Chesachen sich 
zu dem Kirchengesetze in schneidenden Gegensatz. Aller- 
dings waltete seit langen Jahren im Durchschnitte das 
Bestreben vor, den Mißklang zwischen der österreichischen 
und der kirchlichen Gesetzgebung thatsächlich auszugleichen 
oder doch zu beschwichtigen. Manche jener Anordnungen 
geriethen beinahe in Vergessenheit; die meisten wurden 
in der Ausführung wesentlich gemildert. Allein die Kirche 
kann sich nicht damit begnügen, wenn sie das, was sie 
als ihr Recht in Anspruch nimmt und nehmen muß, 
bloß theilweise und als eine Gnadengabe empfängt, 
welche von dem wandelbaren Ermessen eines Staatsbe- 
amten abhängig ist. Zudem blieb das Gesetz in Kraft, 
und manchmal trat es ganz unerwartet in seiner vollen 
Schärfe hervor; die Ausnahmen und Milderungen wur- 
den der Kirche als eine ungeheuere Begünstigung in 
Rechnung gebracht, und von jener Partei, welche unge- 
bundene Freiheit für sich und ihre Zwecke, aber Knecht- 
schaft für alle Anderen will, als ein Verbrechen an der 
Aufklärung dargestellt. Wir hoffen, daß die Verordnung 
vom 4. März diesem Zustande der Hemmniß, Bevor- 
mundung und Schwankung ein Ende gemacht hat, und 
alle unsere Bemühungen sind darauf gerichtet, die Herr- 
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