Full text: Die katholischen Interessen und Die Deutsche Frage in Preußen.

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sam, theils ausschließlich, eine Reihe von besonderen Rechten, 
z. B. öffentliche Glaubwürdigkeit der von Kirchenkollegien und 
geistlichen Behörden in ihren Angelegenheiten ausgestellten Atteste 
und aufgenommenen Verhandlungen, die rechtliche Gleichstellung 
der Kirchen= mit den Staatsbeamten u. s. w., Rechte, welche von 
anderen Religionsgesellschaften erst besonders erworben werden 
müssen. Die Erhaltung dieser „ihnen zustehenden, seierlich ver- 
brieften Stellung“ hat ihnen, wie die Erläuterungen sagen, durch 
ihre auszeichnende Anführung in § 12 in Preußen förmlich er- 
halten werden sollen. Die Nationalversammlung in Frankfurt 
hat dieselben dagegen in ihrer Verfassung § 146 durch die Be- 
stimmung: 
„Keine Religionsgesellschaft genießt vor andern Vor- 
rechte durch den Staat“ 
willkürlich und widerrechtlich aufgehoben. Diese Bestimmung ist 
in der unter preußischem Einflusse zu Stande gekommenen Drei- 
königsverfassung gestrichen worden. Bei der zweiten Lesung diefes 
Absatzes in der Frankfurter Versammlung fand eine namentliche 
Abstimmung statt; der Absatz wurde mit 236 gegen 188, nicht, 
wie im stenographischen Berichte steht, 194 Stimmen angenom- 
men, von diesen gehörten Wahlbezirken folgender Länder an: 
Mit Ja, mit Nein Stimmende. Verhältniß der 
Ja zu den Nein. 
  
1) Oesterreich 38 32 19: 16 
2) Preußen 70 80 7: 8 
3) Baiern 29 29 1: 1 
4) Wuͤrtemberg 18 2 9: 1 
5) Baden 9 2 9: 2 
6) Andere deutsche 
Staaten 783 40 9: 5 
Summa 232 185 46: 38 
Unbekannt woher 4 3 
  
Summa 236 188
	        
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