Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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als Träger der Reichsgewalt wurden die einzelnen Monarchen 
für die Gebiete der Bundeskompetenz geradezu mediatisiert, und 
der Ersatz, den sie im Staatenhause fanden, war nur ein sehr 
ungenügender, da sie bei dessen Besetzung mit ihren Landständen 
konkurrierten und ihnen außerdem nur die Ernennung von Ver= 
tretern, nicht auch die Instruktion derselben zustand. Von ihrem 
Standpunkte aus mochte ihnen daher ihr Verhältnis zur Reichs= 
gewalt mehr als eine Suzeränität, wie ein Bundesverhältnis 
erscheinen. Gewiß wurde die Reichsverfassung nicht bloß durch 
diesen Umstaud zum Scheitern gebracht; aber immerhin bildete 
er ein Moment, das zum Scheitern beitrug. 
Offenbar gibt es aber in einem Bunde konstitutioneller 
Monarchien für die Herstellung der Bundesgewalt noch einen 
anderen Weg: man kann die Gesamtheit der verbündeten 
Monarchen als Inhaber der Bundesgewalt hinstellen. 
In diesem Fall findet jeder Monarch für den Teil seiner Sou= 
veränität, den er im einzelnen Staate opfert, einen Ersatz in 
der Teilnahme an der Herrschaft über das Ganze; ebenso wie 
das souveräne Volk eines nordamerikanischen Einzelstaates oder 
eines schweizer Kantons für seine verlorene Sonveränität da= 
durch entschädigt wird, daß es fernerhin als Teil des nord= 
amerikanischen oder schweizer Volkes Hoheitsrechte über die ganze 
Union oder die ganze Schweiz ausübt. In dieser Weise ist man 
bei Gründung des Norddeutschen Bundes verfahren, an Stelle 
dessen 1871 das Deutsche Reich getreten ist. Als Träger der 
Bundesgewalt erscheint die Gesamtheit der zum Bunde zu= 
sammengetretenen Bundesglieder. Bundesglieder sind 
aber die souveränen deutschen Fürsten und die Senate 
der freien Städte. Nach der Auffassung der deutschen Reichs= 
verfassung ist also die Gesamtheit der verbündeten Mon= 
archen und Senate Träger der Bundesgewalt.¹) 
Als der Entwurf der norddeutschen Bundesverfassung, aus 
dem die deutsche Recichsverfassung hervorgegangen ist, 1867 be= 
¹) efr. „Westd. Rundschau“ v. 2. 6. 93. 
 
	        
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