Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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fordern die Königliche Preußische Regierung weder den Willen, 
noch die Berechtigung hat.“ 
III. 
„Ich wende mich vorzugsweise an diejenigen unter uns, die 
den ernsten Willen haben, auf der Basis der Vorlage etwas zu= 
stande zu bringen. Daß es deren unter uns gibt, die das nicht 
wollen, haben wir von der Tribüne gehört; ich verletze dadurch 
niemand. Die erstgenannten Herren möchte ich aber doch bitten, 
mir eine Erklärung zu geben über die Motive ihres formalen 
Verhaltens. Anträge, die Sie stellen, im Interesse der Erweite= 
rung einer unitarischen Herrschaft, der Erweiterung des präsi= 
dialen Einflusses der preußischen Monarchie, können doch nur 
zwei Voraussetzungen zum Grunde haben. Entweder sind Sie 
der Meinung, daß wir — ich spreche hier von der preußischen 
Regierung — nicht in der Lage oder nicht fähig gewesen sind, 
das richtige Maß dessen, was wir erstreben können, erstreben 
dürfen, erreichen können, zu beurteilen, und daß Sie besser in 
der Lage sind, dies zu beurteilen und hoffen, uns darüber zu 
belehren. Ich kann diese Auffassung mit dem Vertrauen, das 
von so vielen verschiedenen Seiten auf die richtige Leitung der 
preußischen auswärtigen Angelegenheiten bisher ausgesprochen 
worden ist, nicht in Einklang bringen. Wir haben in sehr ernsten 
Zeiten, unter sehr schwierigen Verhältnissen, unter gefahrvollen 
Kämpfen diese Sache so weit geführt, bis zu einem Punkte, dem 
Sie Ihre volle Anerkennumg gezollt haben. Nun spricht aus 
diesen Amendements aber doch die Überzeugung, wir hätten das 
entweder nicht erstrebt oder erreicht, was wir zur besseren Kon= 
solidierung hätten erstreben oder erreichen können; oder es ist 
etwas anderes. Sie halten uns für schüchterne, verlegene 
Leute, die ermutigt werden müssen, denen man eine „douce 
violence“ antun müsse, damit sie sich entschließen, das zu 
fordern, was sie im Grunde ihres Herzens eigentlich selbst 
wünschen. Ich kann Ihnen auf das Bestimmteste erklären, daß 
dem nicht so ist. Wir haben uns die Grenze unserer Ansprüche
	        
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