Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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kannt wurde, rief er in den unitarisch gesinnten Kreisen eine 
große Enttäuschung hervor, weil er den bundesstaatlichen Cha= 
rakter, den der Verfassungsentwurf der Frankfurter National= 
versammlung von 1848 zur Schau getragen hatte, ganz und 
gar verleugnete. Man meinte, nach dem neuen Entwurfe würde 
das Deutsche Reich im wesentlichen ein Staatenbund bleiben, 
wie es der alte Deutsche Bund gewesen war; es würde nur das 
Gebilde einer Deutschen Volksvertretung eingeschoben. Im ver= 
fassungsgebenden Reichstage von 1867 kam es darüber zu heißen 
Kämpfen. Es gab eine große Partei, die durch die Einschiebung 
eines verantwortlichen Ministeriums, eines Oberhauses und 
durch andere Bestimmungen das Reich in einen  „wirklichen“ 
Bundesstaat verwandeln wollte. Fürst Bismarck blieb auf der 
ganzen Linie mit seinen Entwürfen Sieger! Er stellte sich mit 
aller Entschiedenheit auf die föderalistische Seite. Die außer= 
preußischen Bundesstaaten und Regierungen sollten in ihrer 
Souveränität und Stellung nicht in höherem Maße, als un= 
bedingt nötig war, beeinträchtigt, der Föderalismus lediglich 
durch einzelne unitarische Bestandteile modifiziert werden. Das 
neue Kaisertum, das Bismarck wollte, unterschied sich wesentlich 
von dem Kaisertum, das die Verfassung der Paulskirche vom 
28. März 1849 annahm. Damals sollte der Erbkaiser Träger 
der ganzen Reichsgewalt werden. Alle Fürsten, alle Staaten, 
alle Deutschen wurden gleichermaßen seine Untertanen. Bismarck 
verwarf diesen Plan, weil er den Beitritt der süddeutschen Staaten 
verhindert hätte! Er griff auf die Erfurter Unionsverfassung 
zurück, welche die Träger der landesherrlichen Gewalten zum 
Subjekt der neuen Reichsgewalt machte und Preußen nur ge= 
wisse Vorrechte erteilte. 
Diese Konzession Bismarcks genügte den Partikularisten aber 
nicht! In Bayern gibt es eine Schule, die unter der Führung Max 
v. Seydels lehrt, das Reich sei eine Vielheit von Staaten, um 
die sich bloß ein völkerrechtliches Band schlingt, also, kurz gesagt, 
ein Staatenbund. Die Konsequenzen, die aus der Staatenbund= 
theorie hervorgehen, sind der Anschauung, zu der sich Bismarck 
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