Full text: Bismarcks Staatsrecht.

Der Bundesrat. 
Der Entwurf der norddeutschen Bundesverfassung ist von 
Bismarck in zwei Stunden diktiert worden; dies war am 13. De= 
zember 1866. Schon am nächsten Tage setzte König Wilhelm 
seine Unterschrift unter das Dokument. Nunmehr wurde der 
Entwurf von den Ministern der Einzelstaaten beraten. An diesen 
Beratungen nahm Bismarck persönlich nicht Teil. Den Vorsitz 
führte im Namen Preußens Herr v. Savigny. Mitte Februar 1867 
war das Werk zur parlamentarischen Prüfung reif und am 17. April 
waren die Beratungen des Reichstages über die Verfassung be= 
endet. 
In einer der zahlreichen Sitzungen hat Bismarck das Wesen 
des Bundesrates ausführlich definiert: 
„Der Bundesrat repräsentiert bis zu einem gewissen Grade 
das Oberhaus, in dem der König von Preußen „primus inter 
pares“ ist, und in dem derjenige Überrest des hohen deutschen 
Adels, der seine Landeshoheit bewahrt hat, seinen Platz findet. 
Dieses Oberhaus nun dadurch zu vervollständigen, daß man 
ihm nicht=souveräne Mitglieder beifügt, halte ich praktisch für 
zu schwierig, um die Ausführung zu versuchen. Dieses souve= 
räne Oberhaus aber in seinen Bestandteilen außerhalb des Prä= 
sidiums so weit herunterzudrücken, daß es einer Pairskammer 
ähnlich würde, die von unten vervollständigt werden könnte, 
halte ich für unmöglich, und ich würde niemals wagen, das 
einem Herrn gegenüber, wie der König von Sachsen ist, auch 
nur anzudeuten.“
	        
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