Der Bundesrat.
Der Entwurf der norddeutschen Bundesverfassung ist von
Bismarck in zwei Stunden diktiert worden; dies war am 13. De=
zember 1866. Schon am nächsten Tage setzte König Wilhelm
seine Unterschrift unter das Dokument. Nunmehr wurde der
Entwurf von den Ministern der Einzelstaaten beraten. An diesen
Beratungen nahm Bismarck persönlich nicht Teil. Den Vorsitz
führte im Namen Preußens Herr v. Savigny. Mitte Februar 1867
war das Werk zur parlamentarischen Prüfung reif und am 17. April
waren die Beratungen des Reichstages über die Verfassung be=
endet.
In einer der zahlreichen Sitzungen hat Bismarck das Wesen
des Bundesrates ausführlich definiert:
„Der Bundesrat repräsentiert bis zu einem gewissen Grade
das Oberhaus, in dem der König von Preußen „primus inter
pares“ ist, und in dem derjenige Überrest des hohen deutschen
Adels, der seine Landeshoheit bewahrt hat, seinen Platz findet.
Dieses Oberhaus nun dadurch zu vervollständigen, daß man
ihm nicht=souveräne Mitglieder beifügt, halte ich praktisch für
zu schwierig, um die Ausführung zu versuchen. Dieses souve=
räne Oberhaus aber in seinen Bestandteilen außerhalb des Prä=
sidiums so weit herunterzudrücken, daß es einer Pairskammer
ähnlich würde, die von unten vervollständigt werden könnte,
halte ich für unmöglich, und ich würde niemals wagen, das
einem Herrn gegenüber, wie der König von Sachsen ist, auch
nur anzudeuten.“