Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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selben zu vertreten, sowohl gegen die Wirkungen partikularistischer 
Bestrebungen und Sympathieen der Einzelstaaten, wie gegen die 
zentralistische Neigung, verfassungsmäßige Rechte des Bundes= 
rates zu gunsten des Reichstages zu verkürzen. Der preußische 
Antrag spreche vom technischen Standpunkte die Meinung aus, 
daß, nach Ausscheidung Altonas und der sonstigen preußischen 
Gebietsteile, die künftige Zollgrenze auf dem Heiligengeistfelde 
zwischen Hamburg und St. Pauli zweckmäßiger liegen würde, 
als auf der preußischen Landesgrenze. Diese Zolllinie entspreche 
mehr dem Interesse Hamburgs und St. Pauli's, als dem der 
Stadt Altona, für welche das Verbleiben St. Pauli's außerhalb 
des Zollvereins wünschenswert sei. Diejenigen Regierungen, 
welche durch Abtrennung St. Pauli's vom Freihafengebiet ein 
Verfassungsrecht verletzt oder auch nur berührt glaubten, würden 
gegen die von Preußen vorgeschlagene Linie stimmen können, 
und die Zollgrenze würde dann, falls jene die Mehrheit hätten, 
mit der Landesgrenze des preußischen und hamburgischen Gebietes 
zusammenfallen. Zum Schluß betonte das Zirkular die Not= 
wendigkeit der Erhaltung der Einigkeit unter den Regierungen 
und sprach die Hoffnung aus, daß die Anträge Preußens und 
Hamburgs im Bundesrate durch Verständigung, ohne Entschei= 
dung durch Majoritäten und Minoritäten, erledigt werden könnten. 
„Von seiten Preußens wird jeder dahin zielende Antrag, welcher 
sich im Rahmen der Reichsverfassung hält, gerne erwogen werden, 
vorausgesetzt, daß die verbündeten Regierungen in dem Entschluß 
einig sind, den Versuchen, welche von einigen Mitgliedern des 
Reichstags im Sinne der Beschränkung der verfassungsmäßigen 
Autorität des Bundesrats gemacht werden, einmütig entgegen zu 
treten.“ 
In dem Gesetzentwurf über die revidierte Elbschiffahrtsakte, 
einem zwischen Deutschland und Österreich abgeschlossenen Staats= 
vertrage, wodurch die Freiheit, Sicherheit und Ordnung des Ver= 
kehrs auf der Elbe gefördert werden sollte, erregte der Artikel 4, wo= 
nach die Zollpflichtigkeit der Waren beim Überschreiten der Zollgrenze 
auf der Elbe in gleicher Weise eintreten sollte, wie beim Über=
	        
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