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bindung sei; daß es keine nationale, sondern eine internationale
Organisation, kurz ein Staatenbund sei, eine verbesserte Neu=
auflage des Deutschen Bundes, der im Jahre 1866 zu Grunde
ging, beladen mit dem Haß und der Verachtung von drei Gene=
rationen. Wäre das wirklich so, wäre das Deutsche Reich
nichts als ein Staatsvertrag zwischen den deutschen Einzel=
staaten, so würde diese Organisation niemals fest zusammen=
halten, so würde sie immer kranken an dem Rechte der Kon=
trahenten, von dem Vertrag zurücktreten zu können. Es gebe
dann ein Sezessionsrecht und Eventualitäten, die mit dem Be=
griff des Staatenbundes unvermeidlich verbunden sind. Ihnen
wollte man einen Riegel vorschieben, als man überging von der
Form des Staatenbundes zu der des Bundesstaates. In letzterem
gebe es keine Sezession. Jeder Versuch auszutreten, wäre kein
Vertragsbruch, sondern Hochverrat und Empörung. Bismarck
mußte oft, weil er kein Unitarier, sondern ein Föderalist war,
den Vorwurf hören, er sei Partikularist. Der Föderalismus,
wie ihn Bismark auffaßte, setze aber die Staatseigenschaft des
Reiches voraus. Das Reich ist auch für Bismarck der nationale
Staat, der Staat der Deutschen. Die Reichsverfassung ist eine
Staatsverfassung. Sie stelle einen Willen dar, der in sich selbst
ruht und verschieden ist von dem Einzelwillen der fünfundzwanzig
deutschen Staaten. Bismarck hätten sich oft Worte auf die Lippen
gedrängt, die diese seine Auffassung beweisen. So sagte er: „die
Einzelstaaten verhalten sich zum Gesamtstaat wie die Glieder
zum Haupt.“ Er spricht von dem Reiche als dem „großen natio=
nalen Gemeinwesen“ und von der „großen deutschen juristischen
Persönlichkeit.“ Die Gegner dieser Auffassung leugneten diese
Persönlichkeit und Selbständigkeit des Reiches. Ihnen sei das
Reichsgesetz kein übergeordneter Wille, ein Reichsstaatsrecht gibt
es für sie nicht, seine Institutionen erklären sie für Institutionen
des Einzelstaates. Allen diesen Folgerungen aus grundfalschen
Prämissen hielt Professor Anschütz eine Reihe Äußerungen aus
dem Munde Bismarcks entgegen, die dessen gegenteilige Auf=
fassung bezeugen.