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jedem Ressort der Reichsverwaltung eigene Entscheidungen treffen
kann.
Im Monat November 1895 schrieben die „Hamburger Nach=
richten“, an einen Artikel des „Hamb. Corresp.“ anknüpfend, der
behauptet hatte, die Staatssekretäre im Auswärtigen Amte und
im Reichsamte des Innern „seien seit längerer Zeit regelmäßig
Mitglieder des preußischen Staatsministeriums.“
„Dieses „regelmäßig“ trifft nicht zu und ist eine Fiktion im
Sinne der Änderung unserer staatlichen Einrichtung. Herr
v. Boetticher, an dessen Stellung der offiziöse Artikel anknüpft,
hat nie als regelmäßiges Mitglied des preußischen Staats=
ministeriums in Funktion gestanden, sondern nur als Vertreter
der reichskanzlerischen und der Reichspolitik innerhalb des preußi=
schen Ministeriums in all den Fällen, wo der Reichskanzler selbst
nicht imstande war, die Reichsinteressen wahrzunehmen. Er ist
preußischer Minister, ebenso wie Delbrück und Hofmann, immer
nur als Hilfsarbeiter des Ministerpräsidenten in dessen Eigen=
schaft als Reichskanzler gewesen.
Die auswärtigen Angelegenheiten hat Fürst Bismarck, so
lange er gesund genug war, stets sich selbst vorbehalten und nur
in der letzten Zeit seines Amtes seinen Sohn, den Grafen Her=
bert, nachdem er ihn ein Jahrzehnt hindurch in alle Verhältnisse
selbst eingeweiht hatte, als Vertreter auch der auswärtigen Poli=
tik im preußischen Staatsministerium herangezogen. Es geschah
dies in dem Sinne, den Fürst Bismarck neuerdings auch öffent=
lich vertreten hat, die einzelnen Bundesregierungen an der
Reichsregierung und selbst an deren auswärtiger Politik leb=
hafter, als es bis dahin der Fall war, zu beteiligen. Die Ver=
leihung des preußischen Ministertitels an den Grafen Herbert in
seiner Eigenschaft als Staatssekretär des Äußeren im Reiche er=
folgte erst unter Kaiser Friedrich, der geneigt war, dem Grafen
Herbert nach Analogie des fürstlichen Hauses Pleß den Prinzen=
titel zu verleihen, wogegen Fürst Bismarck Widerspruch erhob,
und bat, wenn seinem Sohne eine Gnade erzeigt werden solle,
ihn zum Mitglied des preußischen Staatsministeriums zu er=