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Versuchungen hinweg hebt, um keinen Preis verloren geben, und
möchte lieber die Übelstände einer gehemmten und genierten
Regierung noch länger tragen, als unbesonnen in diese Schwierig=
keiten hineinschneiden. Aber gerade, weil wir sie nicht beliebig
beseitigen können, so bedürfen wir aller Mittel, die geeignet sind,
eine strenge Disziplin festzuhalten, und scheuen vor allem,
was geeignet ist, sie zu lockern. Ich kann nicht behaupten, daß
es im Lande einen günstigen Eindruck macht, ich kann kaum daran
zweifeln, daß es das unbehagliche und berechtigte Gefühl, daß
etwas krank sein müsse im Staate, hervorruft, wenn man erlebt,
daß in der Öffentlichkeit ein Beamter seinem höchsten Chef
entgegentritt und ihm gegenüber und in Bezug auf ihn öffentlich
eine Sprache führt, die derselbe Beamte unzweifelhaft zu wohl=
erzogen ist, um sie zu Hause seinem Kanzleidiener gegenüber zu
führen. Das kann ich nicht als eine nützliche Einrichtung an=
sehen. Ich gebe gern zu, daß dieses Bedenken sich schon heben
würde, wenn nicht die Klausel des Zwangsurlaubs in der Ver=
fassung stünde, daß eine Regierung durch die Verfassung ge=
zwungen ist, demjenigen Beamten, von dem sie voraussetzt, er
wird sie mit Heftigkeit angreifen, hierzu ausdrücklich den Urlaub
zu bewilligen. Ich bin als Minister sehr bereit, mir die stärksten
Vorstellungen von einem Beamten, der von seinem Pflichtgefühl
geleitet wird, in einem Schriftstück gefallen zu lassen, aber ich
würde es schwer ertragen, Minister zu bleiben, wenn ich genötigt
wäre, in meinem Ressort einen Beamten fortdauernd zu be=
schäftigen, der mir öffentlich diejenige Achtung versagt, auf die
ich in meiner Stellung Anspruch mache.
Wenn sich in diesen Übelständen eine Abhilfe nicht vollständig
schaffen läßt, so würden die verbündeten Regierungen für jede
partielle Abhilfe, die hier durch Reichstagsbeschluß gewährt würde,
immer noch dankbar sein. In dieser Richtung würde z. B. das
Amendement, welches auf die geistlichen und richterlichen Beamten
den Ausschluß beschränkt, wic ich glaube, sämtlichen verbündeten
Regierungen annehmbar sein.
Wie mir vorschwebt, existiert derselbe Ausschluß der richter=