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trägt, ist immer vorhanden, wenn auch auf dem Wege, den die
englische Verfassung als „Bill of Attainder“ ³⁶) bezeichnet. Eine
verfassungsmäßig hergestellte „Bill of Attainder“ hat unter allen
Umständen Gesetzeskraft in dem Lande, in dem sie zu stande
kommt, und sie wird nur zu stande kommen, wenn ihre Not=
wendigkeit die Stütze der nationalen Überzeugung findet, und
wenn sie den Zweck hat, internationale Beleidigungen vom
deutschen Reichstage abzuwehren.“
Unter der Überschrift: „Schutz der Reichsverfassung“ ver=
öffentlichten die „Hamburger Nachrichten“ des weiteren zur
Sache einen ersichtlich von dem Fürsten Bismarck persönlich her=
rührenden Aufsatz ³⁷). Dieser knüpfte an das kürzliche Eingeständnis
der sozialdemokratischen Abgeordneten Bebel und Singer im
Reichstage an, daß sie als Abgeordnete Diäten bezögen, und
führt dann aus, dadurch werde der Art. 32 der Reichsverfassung
verletzt, der das Beziehen jedweder Entschädigung untersage³⁸).
Diese Bestimmung habe bei Herstellung der Verfassung den
Gegenwert für das allgemeine und geheime Wahlrecht gebildet.
Wörtlich heißt es dann weiter: „Wenn dieses Äquivalent reichs=
tagsseitig nicht zugegeben wird, so wird man eben auf die
Unterlagen des damaligen Kompromisses wieder zurückgreifen
müssen. Es ist die Frage, ob ein Reichstag, der sich der Ver=
fassung nicht konformiert, berechtigt ist, die Reichstagsfunktionen
auszuüben, und ob nicht die verbündeten Regierungen in der
Lage sind, den geschäftlichen Verkehr mit einem Reichstage, der
sich seinerseits den verfassungsmäßigen Verpflichtungen nicht fügt,
abzulehnen. Die nächste Aufgabe der Regierungen in dieser
Richtung würde sein, sich die Gewißheit zu verschaffen, welche
Mitglieder des Reichstages in Widerspruch mit Art. 32 der Ver=
fassung Diäten beziehen und dadurch ihr Anrecht auf Teilnahme
am Reichstage verlieren. Da die Ausführung des Art. 32 nach
³⁶) etwa Beschimpfungs=Bill.
³⁷) Am 23. Februar 1898.
³⁸) efr. Art. 32 der „R. V.“: „Die Mitglieder des Reichstages dürfen
als solche keine Besoldung oder Entschädigung beziehen.“
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