Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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wie von dem früheren, die Herstellung eines konstitutionellen 
verantwortlichen Ministeriums erwartet hat. Wer sollte dieses 
Ministerium ernennen? Einem Konsortium von 22 Regierungen 
ist diese Aufgabe nicht zuzumuten; es würde sie nicht erfüllen 
können. Ausschließen können Sie aber 21 von 22 Regierungen 
von der Teilnahme an der Herstellung der Exekutive ebensowenig. 
Es wäre der Anforderung nur dadurch zu genügen gewesen, daß 
eine einheitliche Spitze mit monarchischem Charakter geschaffen 
worden wäre. Dann aber haben Sie keine Bundesverhältnisse 
mehr, dann haben Sie die Mediatisierung Derer, denen diese 
monarchische Gewalt nicht übertragen wird. Diese Mediati= 
sierung ist von unseren Bundesgenossen weder bewilligt, noch 
von uns erstrebt worden. Es ist hier angedeutet worden, 
man könne sie mit Gewalt erzwingen; von andern, sie werde 
sich zum Teil von selbst ergeben, und letzteres von einer 
mir nahestehenden Seite. Wir erwarten dies nicht in dem 
Maße und glauben nicht, daß deutsche Fürsten in größerer An= 
zahl bereit sein werden, ihre jetzige Stellung mit der eines eng= 
lischen Pairs zu vertauschen. Wir haben ihnen diese Zumutung 
niemals gemacht und beabsichtigen nicht, sie ihnen zu machen; 
noch weniger aber kann ich es als Ihre Aufgabe betrachten, 
auf die Gewalt, auf die Übermacht Preußens in diesem Bunde 
sich zu berufen, um eine Konzession zu erzwingen, die nicht frei= 
willig entgegen getragen wird. Eine solche Gewalt konnten wir 
am allerwenigsten gegen Bundesgenossen anwenden, die im 
Augenblicke der Gefahr treu zu uns gestanden haben; ebenso= 
wenig gegen die, mit denen wir soeben einen völkerrechtlichen 
Frieden auf ewig, wie wir hoffen — wie man das Wort auf 
dieser Erde zu gebrauchen pflegt — besiegelt haben. Die Basis 
dieses Verhältnisses soll nicht die Gewalt sein, weder den 
Fürsten, noch dem Volke gegenüber. Die Basis soll das Ver= 
trauen zu der Vertragstreue Preußens sein, und dieses Ver= 
trauen darf nicht erschüttert werden, so lange man uns die 
Vertragstreue hält. 
Schwerer als die Einwendungen vom unitarischen Stand=
	        
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