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werden würden. Und ähnliche Betrachtungen kehren immer
wieder, bei den Beratungen des Etats und der verschiedenen
successiv dem Reichstag vorgelegten Steuerprojekte, z. B. der
Börsen= und der Brausteuer, in der Session 1875/76, der Tabak=
steuer in der 1878er Session. Die liberalen Parteien und das
Zentrum hielten für den Reichstag selbst unbedingt an dem Ein=
nahmebewilligungsrecht, wie es in der Bewilligung der Matri=
kularbeiträge gelegen ist, als Minimum fest, und bestanden,
wenn dieselben durch andere Reichseinnahmen entbehrlich werden
sollten, auf einen gleichwertigen Ersatz für den Reichstag. Sie
verlangten aber daneben auch Garantien, daß nicht durch erhöhte
Reichseinnahmen in den Einzelstaaten (speziell in Preußen) Ein=
nahmeüberschüsse entstehen, welche jeder direkten Einwirkung der
Volksvertretung entzogen wären; sie wollten deshalb, daß Zug
um Zug mit Erhöhung der Reichssteuern eine entsprechende
Minderung der Landessteuern eintrete, und stellten für den
Fall einer effektiven Erhöhung der Gesamtheit aller öffentlichen
Abgaben, mehr oder minder bestimmt die Forderung, gegen
die Erhöhung der Reichseinnahmen der Volksvertretung in allen
Einzelstaaten das Recht der periodischen Einnahmebewilligung
oder wenigstens einigermaßen äquivalente Befugnisse zuzugestehen,
z. B. in Preußen mindestens in die Quotisierung der Ein=
kommensteuer einzuwilligen.
Die konservativen Parteien legten auf das Recht der Ein=
nahmebewilligung nur einen untergeordneten Wert, indem sie
in Übereinstimmung mit dem Reichskanzler das Ausgabe=
bewilligungsrecht konstitutionell für genügend hielten. Zu einem
schließlichen Austrag der Sache kam man 1879 durch den neuen
Zolltarif und die Tabaksteuer, welche die eigene Einnahme des
Reiches über eine die durchschnittliche Höhe der Matrikularbeiträge
erheblich übertreffende Summe steigerten, diese also entbehrlich
machten und infolge davon das Einnahmebewilligungsrecht, wie
es bisher der Reichstag in der Bewilligung der Matrikular=
beiträge geübt hatte, tatsächlich beseitigt haben würde, wenn
nicht in anderer Weise, nämlich durch den Frankensteinschen