Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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übrigens für die ganze Legislaturperiode, also jeweilig für 3 Jahre 
geltendes Budget, mit dem Reichstage vereinbart worden. Aber 
auch in diesem waren unter den Einnahmen die Überschüsse 
früherer Jahre und die Festsetzung der Matrikularbeiträge in 
einem ziffernmäßig bestimmten Betrag nicht vorgesehen, vielmehr 
sollten die Matrikularbeiträge, je nach Bedarf, soweit die eigenen 
Einnahmen des Reiches (aus Zöllen, gemeinsamen Steuern, 
Post= und Telegraphengefällen) zur Deckung der Ausgaben nicht 
reichten, von dem Präsidium ausgeschrieben werden. In allen 
diesen Beziehungen hat der konstituierende Reichstag die ihm 
unterbreiteten Vorschläge in erheblicher Weise umgestaltet. 
Die Friedenzpräsenzstärke und das Pauschquantum für die 
Militärverwaltung wurden durch die Verfassung selbst nur 
provisorisch für ein Übergangsstadium (bis zum Ende des Jahres 
1871 und dann durch Gesetz vom 9. Dezember 1871 bis zum 
Ende des Jahres 1874) bewilligt; die Präsenz sollte dann durch Gesetz, 
der Bedarf der Kriegsverwaltung jeweilig auf Grund der zu Recht 
bestehenden Heeresorganisation durch das Budget festgestellt 
werden. Das Budget wird nur für je ein Jahr festgestellt und 
umfaßt alle Ausgaben, wie die für das Heer (von 1872 an), so 
auch die für die Marine, und alle Einnahmen, namentlich auch die 
etwaigen Überschüsse aus Vorjahren und die Matrikularbeiträge 
in ziffernmäßig genau festgesetzter Höhe. Es ist schwer zu ent= 
scheiden, ob die größere Bedentung dieser Änderungen in der 
sehr starken Ausdehnung der Rechte und des Einflusses des 
Reichstages oder darin lag, daß durch dieselben der Norddeutsche 
Bund sofort bei seinem Entstehen in ungleich schärferer Weise 
den Charakter eines wirklichen Staates, statt eines bloßen Bundes, 
annahm, als es nach dem Vorschlag der Regierungen der Fall 
gewesen sein würde. Während diese sich untereinander nur über 
bestimmte, unabänderliche Leistungen für das Heer vereinbart 
und auch für die Marine Verständigungen für längere Dauer in 
Aussicht genommen hatten, und nur für den zumal nach den 
damaligen Verhältnissen verschwindend kleinen Rest der Ausgaben 
ein wirkliches Budget aufstellen wollten, hat der konstituierende
	        
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