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dort, in England, in Amerika und in allen übrigen zivili=
sierten Ländern die Privatehre sich des vollkommen gesetzlichen
Schutzes erfreut. Diese Motive, dieses Bedürfnis, jedem sein
Menschenrecht auf Schutz gegen Beleidigungen zu erhalten, leitet
mich, wenn ich nach wie vor die gesetzliche Sanktion der
Veröffentlichung solcher Reden, welche injuriös für Privatleute
sind, bekämpfe. Daß die Freiheit dadurch nicht beschränkt wird,
liegt auf der Hand. Ich habe sofort, wie dies Parlament zu=
sammentrat, an sämtliche Behörden, die unter der Autorität der
königlichen Regierung stehen, durch die betreffenden Herren
Ressortchefs die Aufforderung richten lassen, in keinem Falle
gegen die Veröffentlichung einer Parlamentsrede einzuschreiten,
es sei denn, daß sie zuvor an die Regierung berichtet hätten
und der Fall so stark wäre, daß die Autorisation von der Staats=
regierung erteilt werden müsse. Die Regierung wird nicht in
Verlegenheit kommen, von dieser reservierten Befugnis Gebrauch
zu machen, am allerwenigsten wird sie davon Gebrauch machen
in bezug auf die Angriffe, die die Regierung selbst treffen, sie
wird nur zum Schutz der Privatrechte gegen persönliche Belei=
digung jemals davon Gebrauch machen. Wenn behauptet wird,
daß unter dieser Einrichtung die Freiheit litte, so halte ich das
für eine der übertriebenen Deklamationen, denen ich lediglich
einen ornamentalen Charakter in den Reden der Verteidiger des
Antrages beilege. Wenn bei dieser Gelegenheit darüber Klage
geführt worden ist, daß unter Umständen der „mühsam erzwun=
gene“ höfliche Ton einem anderen Platz mache und damit ziemlich
deutlich auf eine lebhafte Diskussion, die ich vor einigen Tagen
angeregt hatte, angespielt wurde, so möchte ich dem doch eins zur
Erwägung geben.
Wenn man fünf Jahre lang schwer gekämpft hat, und das
erreicht hat, was hier vorliegt, wenn man seine Zeit, die beste
Zeit des Lebens, seine Gesundheit dabei geopfert hat, wenn
man sich der Mühe erinnert, die es gekostet hat, oft einen ganz
kleinen Paragraphen, eine Interpunktationsfrage zwischen 22 Re=
gierungen zu entscheiden, wenn man nun auf den Punkt ge=