Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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kommen ist, wie er hier vorliegt, dann treten Herren, die von 
allen diesen Kämpfen wenig erfahren haben, von den amtlichen 
Vorgängen nichts wissen können, in einer Weise auf, die ich nur 
damit vergleichen kann, daß jemand in meine geschlossenen Fenster 
einen Stein hineinwirft, ohne zu wissen, wo ich stehe. Er weiß 
nicht, wo er mich trifft, er weiß nicht, welche Geschäfte er mir 
gerade im Augenblick erschwert, die vorliegen, und die mir durch 
diesen Widerstand unmöglich werden. Er weiß nicht, welche 
auswärtigen Fragen im Augenblicke schweben, die bei einer 
energischen Unterstützung der Regierung von seiten des Parla= 
ments eine andere Behandlung gestatten würden, als in einem 
Falle, wo man sieht, daß das Parlament nicht unbedingt mit 
der Regierung geht und nur sehr kleine Anlässe nötig sind, um 
eine ernste, tiefgehende Spaltung zu erzeugen.“ 
Der Reichstag nahm jedoch bei der Abstimmung folgenden 
Zusatz zu Artikel 22 an: 
„Wahrheitsgetreue Berichte über Verhandlungen in den 
öffentlichen Sitzungen des Reichstages bleiben von jeder Ver= 
antwortlichkeit frei.“ 
In jeder Reichstags= und in jeder Landtagssession der 
nächsten Jahre bildete die Redefreiheit der Volksvertreter einen 
der ersten Gegenstände der Erörterung: für den Reichstag selbst 
war freilich die unbegrenzte Redefreiheit schon durch die Ver= 
fassung gesichert, aber für den preußischen Landtag war eine 
Verständigung über die gleiche Ausdehnung jenes parlamenta= 
rischen Vorrechtes noch nicht erreicht worden. Ein Antrag im 
Reichstage von 1868 ging dahin, durch ein Bundesgesetz die un= 
bedingte Redefreiheit auch für alle Landtage zu gewähren. 
Der damalige Bundeskanzler, Graf Bismarck, erklärte, daß 
die verfassungsmäßige Befugnis des Reichstages und des 
Bundes zum Erlasse eines solchen Gesetzes zweifelhaft sei, und 
daß er deshalb nicht versprechen könne, seinen Einfluß im 
Bundesrat dahin zu verwerten, daß die unbedingte Redefreiheit 
allen Bundesstaaten zwangsweise aufgedrängt werde. Dazu 
halte er die Sache praktisch für nicht wichtig genug. Dagegen
	        
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