Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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schaffen, so bedeckt er sein Haupt und ist hierdurch die Sitzung 
auf eine Stunde unterbrochen. 
Diese über die Ordnung in den Verhandlungen des Reichs= 
tages vorhandenen Bestimmungen erscheinen, wenn sie auch viel= 
leicht ausreichen, um die Ordnung im Hause notdürftig aufrecht 
zu halten, unzulänglich, um den schädlichen, ja unter Umständen 
gefährlichen Wirkungen von Ausschreitungen in den Äußerungen 
und Reden von Abgeordneten außerhalb der Wände des Sitzungs= 
saales vorzubeugen. Denn die Öffentlichkeit der Verhandlungen, 
die verfassungsmäßig verbürgte Freiheit der Redner und der 
über ihre Reden verbreiteten Berichte von jedweder Verant= 
wortlichkeit läßt auch solche Äußerungen und Reden Ab= 
geordneter Verbreitung in den weitesten Schichten der 
Nation finden, welche, wenn sie eben nicht unter dem 
Schutze der Unverantwortlichkeit der Rednertribüne 
gesprochen und unter der gleichen Unverantwortlichkeit 
der Presse verbreitet wären, die Redner und die Presse 
der strafgerichtlichen Verfolgung nach den Vorschriften 
des gemeinen Rechts aussetzen würden.“ 
Daß ein solcher Rechtszustand beirrend auf das Rechts= 
bewußtsein im Volke einwirkt, ist eine nicht wegzuleugnende 
Erfahrung, und der hierin liegende Mißstand tritt in immer 
fühlbarerer Weise seit der Zeit hervor, seitdem die Wahlen ein= 
zelne Abgeordnete in den Reichstag geführt haben, welche sich 
für berechtigt erachten, die ihnen verfassungsmäßig zustehende 
Freiheit des Wortes zur Entwickelung von Theorien über den 
Staat und die bürgerliche Gesellschaft zu gebrauchen, welche den 
Bestand beider zu erschüttern geeignet sind. 
Es darf daran erinnert werden, daß beispielsweise von der 
Rednertribüne des Reichstages die Pariser Kommune und ihre 
Taten gerechtfertigt, ja gepriesen worden sind, daß mehrfach der 
Reichstag wie die Regierungen geschmäht, ja daß selbst zu 
Gewalttätigkeiten von der Tribüne provoziert worden ist. 
Die Maßregeln, welche auf Grund der Geschäftsordnung 
die Präsidenten gegen derartige Ausschreitung eintreten lassen
	        
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