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Eisenbahnwesens, insbesondere für Lokal= und Kulturbahnen 2c.
die Mittel bereit haben. Die Stockung in unseren wirtschaft=
lichen Verhältnissen muß uns ein Ansporn mehr sein, durch
solche produktive Anlagen um so sicherer und rascher den Druck
der Gegenwart zu überwinden. Welche Forderungen sind in
dieser Hinsicht von der Volksvertretung nicht alljährlich gestellt!
Die Erfüllung dieser Bedürfnisse ist teils schon gesetzlich
geboten, teils entspricht sie dem unzweifelhaft kundgegebenen
Willen des Volkes. Dazu aber gewährt der Haushalt der
Einzelstaaten nicht mehr die erforderlichen Mittel, und kann sie
selbst dann nicht gewähren, wenn die hoffentlich bald sich
bessernden wirtschaftlichen Zustände auch eine Vermehrung der
Einnahmen aus einigen der bisherigen Quellen herbeiführen
sollte. Die Steuerreform muß zugleich reichlichere Quellen für
Staatsausgaben schaffen; aber nur für notwendige, von der
Mehrheit der Nation selbst gebilligte, ja geforderte Ausgaben.
Die Steuerreform setzt voraus, daß Regierung und Volks=
vertretung aufrichtig und wahr miteinander verfahren. In allen
diesen Dingen ist die Verständigung leicht, wenn man den ernsten
Willen hat, sich mit der Staatsregierung zu verständigen. Die
Staatsregierung will weder auf dem politischen, noch auf dem
Steuer= und Wirtschaftsgebiete die Redaktion. Sie will auf
allen diesen Gebieten die vernünftige Entwickelung.“
Sein zoll= und finanzpolitisches Programm, legte der Reichs=
kanzler damals in einem Schreiben an den Bundesrat vom 15. De=
zember 1878 dar, welches von letzterem gutgeheißen und der Zoll=
tarifkommission als Richtschnur überwiesen wurde.
In dem Schreiben hieß es: „In erster Linie steht für mich
das Interesse der finanziellen Reform: Verminderung der direkten
Steuerlast durch Vermehrung der auf indirekten Abgaben be=
ruhenden Einnahmen des Reichs. Je ergiebiger man das Zoll=
system in finanzieller Hinsicht gestaltet, um so größer werden die
Erleichterungen auf dem Gebiete der direkten Stenern sein
können und sein müssen. Nicht in Vermehrung der für die
Zwecke des Reichs und der Staaten notwendigen Lasten, sondern