Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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den Fürsten Bismarck gelegt wird! — Drittens: Die einseitige 
Anspannung des direkten Steuersystems hat zu einer höchst un= 
gerechten Belastung und Überlastung des unbeweglichen Besitzes, 
des Grundbesitzes, geführt. Denn dem beweglichen Besitz kann 
man mit direkten Steuern nicht beikommen, es sei denn durch 
inquisitorische Maßregeln, die ebenso schädlich als vergeblich sein 
würden. So ist man dazu gelangt, den Grundbesitz in Form der 
Ertragssteuer, der Gebäudestener und der Einkommensteuer drei= 
fach zu treffen. Den Grundbesitz treffen aber ebenso immer 
wieder die schweren und fortwährend steigenden Zuschläge zu 
den direkten Staatssteuern, welche die Gemeinden erheben. Es 
gibt eine national=ökonomische Theorie, welche das ganze Staats= 
bedürfnis durch Auflagen auf den Grundbesitz allein zu decken 
vorschlägt, indem sie behauptet, sie mache damit den Grundbesitz 
nur zum Einnehmer aus der Kasse des gesamten sozialen Körpers. 
Diese Theorie hat einen vollkommen verständlichen Sinn, so 
lange das Nahrungsbedürfnis des sozialen Körpers eines Staates 
auf den in demselben Staat gelegenen Grundbesitz notwendig an= 
gewiesen ist. Macht man aber den einheimischen Grundbesitz 
zum alleinigen oder zum überwiegenden Träger der Staatslast 
und gestattet alsdann dem ausländischen Grundbesitz eine un= 
belästigte Konkurrenz, so schickt man sich an, den einheimischen 
Grundbesitz und die einheimische Urproduktion gewaltsam zu 
zerstören. — Viertens: es bedarf das einheimische Gewerbe in 
Industrie und Landwirtschaft eines mäßigen direkten Schutzes. 
Der Grundsatz eines solchen Schutzes ist durchaus nicht neu; 
denn auf demselben beruht sogar noch unser jetziger Zolltarif. 
Es handelt sich also nur um die etwas folgerichtigere Durch= 
führung eines Grundsatzes, der noch nicht einmal verlassen, aber 
allzusehr eingeschränkt worden ist. Der Fürst will die prinzipielle 
Frage zwischen Freihandel und Schutz nicht erörtern. Der als 
Weltregel allseitig durchgeführte Freihandel erscheint ihm vor= 
läufig als schöne Utopie. Was er erblickt, ist, daß alle Staaten, 
mit Ausnahme Englands, welche in der Epoche der französischen 
Handelsverträge dem Freihandel entgegen zu streben schienen,
	        
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