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Tabak wird nach Eintritt des endgültigen Steuersatzes, also
frühestens vom Etatsjahre 1883,84 ab, höchstens 1 Mark auf
den Kopf der Bevölkerung betragen. Dagegen fällt auf den
Kopf der Bevölkerung an Tabaksteuer in Italien 2,53 Mark,
in Österreich 3,41 Mark, in den Vereinigten Staaten von
Amerika 4,36 Mark, in Großbritannien und Irland 4,86 Mark,
in Frankreich 5,68 Mark.
Aus vorstehender Darstellung ergibt sich, daß Deutschland
in der Ausbildung der indirekten Besteuerung weit zurückgeblieben
ist hinter den übrigen Großstaaten. —
Im Januar 1884 bemerkte im Abgeordnetenhause der
Finanzminister v. Scholz bei Vorlegung neuer Steuergesetz=
entwürfe beiläufig, die Regierung wolle im Reiche die Matrikular=
beiträge abschaffen. Die „Nat.=Ztg.“ schrieb dazu ⁵⁸): „Bekannt=
lich sind dieselben tatsächlich insofern augenblicklich abgeschafft,
als gegenwärtig die Überschüsse, welche aus den Reichseinmahmen
den Einzelstaaten ausgezahlt werden, größer sind als die formell
von ihnen noch zur Erhebung gelangenden Matrikularbeiträge.
Aber die formelle Beibehaltung derselben war bekanntlich der
Zweck der sogenannten Frankensteinschen Klausel, welche nach der
Auffassung des Zentrums den föderativen Charakter des Reiches
wahren sollte und welche daher die — äußere — Bedingung
seiner Zustimmung zum Zolltarif von 1879 war. Unter diesen
Umständen ist es allerdings begreiflich, daß das Zentrum bei
der erwähnten Erklärung des Herrn v. Scholz hoch aufhorchte
und daß Herr Windthorst konstatierte, dieselbe werde eventuell
„von der kolossalsten Bedeutung für das Schicksal dieser Vorlage
sein.“ Der Finanzminister machte einige beschönigende Bemer=
kungen, nahm aber die Ankündigung, daß die Regierung „die
Matrikularbeiträge abschaffen“ wollte, nicht zurück; nur ob es
bald oder erst später geschehen soll, blieb unklar. Nun ist es
selbstverständlich, daß es bei formeller Abschaffung der Matrikular=
beiträge auch keine Frankensteinsche Klausel mehr geben kann.“
⁵⁸) efr. „Nat.=Ztg.“ vom 15. Januar 1884.