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Der Abg. Richter sah diese Botschaft von dem Gesichtspunkte
an, daß durch die Erfüllung des kaiserlichen Wunsches der Reichs=
kanzler in die Lage versetzt würde, während der Dauer von
1½ Jahren ohne den Reichstag zu regieren. Der nationalliberale
Abg. von Ende sprach die Hoffnung aus, daß die Regierung
durch die Praxis sich von der Undurchführbarkeit einer zwei=
jährigen Budgetberatung überzeugen werde, während der konser=
vative Abgeordnete von Köller wünschte, daß die Regierung an
dem zweijährigen Etat festhalten werde. Darauf hat nun aller=
dings die Regierung verzichten müssen, aber für dieses Mal
wurden die beiden vorgelegten Etats von der nationalliberalen
und konservativen Mehrheit des Reichstages genehmigt. Die
beiden konservativen Fraktionen und die Nationalliberalen brachten
in der Reichstagssession von 1887—1888 einen gemeinsamen
Antrag ein, Art. 24 der Reichsverfassung dahin abzuändern,
daß die Legislaturperioden des Reichstages, anstatt der bisherigen
drei, fünf Jahre dauern sollen.
Herr von Bennigsen legte bei der ersten Lesung in einer
großen Rede die für eine Verlängerung der Wahlperioden sprechen=
den Gesichtspunkte in sehr überzeugender Weise dar und wies dabei
aufs Entschiedenste jede Mitwirkung bei etwaigen weiteren, nach
seiner Ansicht die Rechte des Reichstages und Volkes gefährdenden
Verfassungsänderungen, wie zweijähriger Budgets oder Antastung
des allgemeinen gleichen Wahlrechtes, von sich und seiner Partei
ab. Der Antrag wurde in zweiter Lesung am 7. Februar, in
namentlicher Abstimmung mit 183 gegen 95 Stimmen an=
genommen. Die deutsch=freisinnige Partei beantragte darauf die
Hinzufügung eines Paragraphen, welcher die Gewährung von
Reisekosten und Diäten an die Reichstagsabgeordneten ausspricht.
Indessen entschied der Reichstag, daß der Antrag mit dem vor=
liegenden Gegenstand nicht in einem wesentlichen Zusammenhang
stehe und seine Verhandlung bei dieser Gelegenheit darum un=
zulässig sei. In dritter Lesung wurde der Gesetzentwurf mit
ähnlicher Mehrheit angenommen.