Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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Zahl und Selbständigkeit bestehen lassen, nur das allgemeine 
gleiche und geheime Stimmrecht auch bei den Abgeordnetenwahlen 
zur Geltung bringen. Noch andere dagegen wünschten, den 
Reichstag an die Stelle des ganzen preußischen Landtages, d. h. 
des Abgeordnetenhauses und des Herrenhauses zu setzen, also 
das Herrenhaus ganz zu beseitigen. Über alle diese Auffassungen 
und Anträge sprach sich der Ministerpräsident Graf v. Bismarck= 
Schönhausen wie folgt aus: 
„Es hat der königlichen Regierung und den Bundesbehörden 
ja von Anfang an nahe gelegen, auf eine Vereinfachung 
des seit 1866 geschaffenen Räderwerkes hinzuwirken und die 
Frage, auf welche Weise dies zu geschehen habe, auf welche Weise 
dies möglich sei, hat uns vielfach auch vor dieser heutigen An= 
regung beschäftigt. Daß es im Wege einer einfachen Vereinigung 
des Mandats für den Reichstag und für das preußische Ab= 
geordnetenhaus nicht tunlich ist, will ich versuchen, nachzuweisen, 
nicht um die Absicht, die sich darin ausspricht, zu bekämpfen, 
sondern nur um Ihnen die Schwierigkeiten klar zu legen, mit 
welchen die Regierungen zu kämpfen haben, um diesem Ziele 
näher zu treten. Die erste Schwierigkeit muß ich als Vertreter 
der Krone geltend machen; sie betrifft das Auflösungsrecht der 
preußischen Krone im preußischen Verfassungsleben. Dieses 
Auflösungrecht würde sich auf einen Teil des Rcichstages doch 
nicht ohne Bewilligung, ohne Einverständnis der Bundesbehörden 
anwenden lassen. Es würde also schon hierin die Notwendigkeit 
einer wesentlichen Änderung der Bundesverfassung liegen, indem 
man nicht zugeben kann, daß ein einzelnes Glied des Bundes, 
und wäre es auch das mächtigste, befugt sein könnte, einen Teil 
des Reichstages nach Belieben aufzulösen. 
Ferner würde die hier vorgeschlagene Einrichtung mit dem 
Zweikammersystem in Preußen unverträglich sein. Der Nord= 
deutsche Bund hat das Recht zu verlangen, daß bei der Wahl 
für seinen Reichstag die sämtlichen norddeutschen Bürger zur 
Auswahl dazu bereit stehen, was bei dem Zweikammersystem 
nicht der Fall ist.
	        
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