Full text: Bismarcks Staatsrecht.

236 
  
Ich möchte ferner davon abraten, im Interesse der Festig= 
keit unserer konstitutionellen Einrichtungen, im Interesse der 
Achtung, die wir ihnen schuldig sind, auch wenn wir sie nicht 
billigen, — die Grundlage unseres Verfassungslebens an= 
zufechten. 
Ich erlaube mir noch auf diejenigen Hindernisse zurück= 
zukommen, die auf seiten der Bundespolitik dagegen sprachen, 
die Wahlen für das Abgeordnetenhaus und den Reichstag zu 
vereinigen. Man könnte bei gleichem Wahlkreise zwei Abge= 
ordnete für denselben Kreis wählen, einen für den Landtag, einen 
für den Reichstag, was ja sehr häufig derselbe sein kann. Aber 
prinzipiell würde uns das nicht weiter führen, denn es würde 
doch eben nicht eine und dieselbe Vertretung sein können. Gegen 
den anden Fall, nur einen zu wählen, der die Geschäfte beider 
zu besorgen hätte, dagegen muß ich mich im Interesse der 
Bundesarbeiten und der Reichstagsmitglieder verwahren. Wir 
finden vielleicht eine reiche Auswahl solcher Vertreter, die imstande 
sind, zwei Monate und, wenn das Zollparlament tagt, drei 
Monate den Parlamentsgeschäften zu widmen. Wenn aber darüber 
hinaus derselbe Abgeordnete noch einer Landtagssession von 
wenigstens vier Monaten und viel längere Zeit beiwohnen soll, 
so kommen 9—10 Monate des Jahres heraus, die der regel= 
mäßigen Tätigkeit eines Abgeordneten gewidmet werden müssen. 
Es liegt in der Natur der Dinge, daß sehr viel weniger Leute 
bereit sein werden, eine solche Arbeit zu übernehmen, und daß 
es sehr viel schwieriger sein wird, einen Abgeordneten zu finden, 
daß also der Kreis, innerhalb dessen die Wähler genötigt sind 
zu suchen, ein sehr viel kleinerer sein wird. Mit einer zu 
großen Verlängerung der Landtagssession kommen wir in eine 
Lage, die ich mit einer lebendigen parlamentarischen Entwickelung 
nicht für verträglich halte. 
Wie dem allen abgeholfen werden soll, darüber mich in 
einer Weise auszusprechen, die mich nach ihrer Öffentlichkeit als 
Bundeskanzler binden würde, das wollen Sie mir erlassen. Ich 
glaube, daß es auf dem Wege der Fortentwickelung des Bundes
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.