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Ich möchte ferner davon abraten, im Interesse der Festig=
keit unserer konstitutionellen Einrichtungen, im Interesse der
Achtung, die wir ihnen schuldig sind, auch wenn wir sie nicht
billigen, — die Grundlage unseres Verfassungslebens an=
zufechten.
Ich erlaube mir noch auf diejenigen Hindernisse zurück=
zukommen, die auf seiten der Bundespolitik dagegen sprachen,
die Wahlen für das Abgeordnetenhaus und den Reichstag zu
vereinigen. Man könnte bei gleichem Wahlkreise zwei Abge=
ordnete für denselben Kreis wählen, einen für den Landtag, einen
für den Reichstag, was ja sehr häufig derselbe sein kann. Aber
prinzipiell würde uns das nicht weiter führen, denn es würde
doch eben nicht eine und dieselbe Vertretung sein können. Gegen
den anden Fall, nur einen zu wählen, der die Geschäfte beider
zu besorgen hätte, dagegen muß ich mich im Interesse der
Bundesarbeiten und der Reichstagsmitglieder verwahren. Wir
finden vielleicht eine reiche Auswahl solcher Vertreter, die imstande
sind, zwei Monate und, wenn das Zollparlament tagt, drei
Monate den Parlamentsgeschäften zu widmen. Wenn aber darüber
hinaus derselbe Abgeordnete noch einer Landtagssession von
wenigstens vier Monaten und viel längere Zeit beiwohnen soll,
so kommen 9—10 Monate des Jahres heraus, die der regel=
mäßigen Tätigkeit eines Abgeordneten gewidmet werden müssen.
Es liegt in der Natur der Dinge, daß sehr viel weniger Leute
bereit sein werden, eine solche Arbeit zu übernehmen, und daß
es sehr viel schwieriger sein wird, einen Abgeordneten zu finden,
daß also der Kreis, innerhalb dessen die Wähler genötigt sind
zu suchen, ein sehr viel kleinerer sein wird. Mit einer zu
großen Verlängerung der Landtagssession kommen wir in eine
Lage, die ich mit einer lebendigen parlamentarischen Entwickelung
nicht für verträglich halte.
Wie dem allen abgeholfen werden soll, darüber mich in
einer Weise auszusprechen, die mich nach ihrer Öffentlichkeit als
Bundeskanzler binden würde, das wollen Sie mir erlassen. Ich
glaube, daß es auf dem Wege der Fortentwickelung des Bundes