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der Übertragung und Anwendung des allgemeinen Stimmrechtes
auf die städtische Verwaltung, in der Ausdehnung der politischen,
der Staatsrechte auf die kommunalen Angelegenheiten. Ur=
sprünglich war die Ausübung der kommunalen Rechte in den
amerikanischen Städten ebenso wie in den englischen und
deutschen von bestimmten Bedingungen abhängig gemacht, als
da sind: dauernder Hausstand, Beitrag zu den städtischen Lasten,
Teilnahme an der Geschworenenpflicht und den städtischen Ämtern
und Diensten. Erst in den dreißiger und vierziger Jahren trat
dafür das allgemeine Stimmrecht ein und mit diesem die
Zurückdrängung des soliden Bürgerstandes aus der Verwaltung.
Soll die städtische Verwaltung zu Sitte, Anstand und Recht
zurückgeführt werden, so gibt es nach Kapps Ansicht dafür nur
ein Mittel, nämlich Abschaffung des allgemeinen Stimmrechts
in Kommunalangelegenheiten. Wir sind trotz Fortschritt bei
unserer Verwaltungsreform um diese Klippe glücklich herum ge=
kommen, und werden davor, mögen die jetzigen Wahlen noch
so radikal ausfallen, auch bei der weiteren Ausdehnung der
Reform bewahrt bleiben. Wir haben umgekehrt vielleicht in
unserem Kreis= und Provinzial=Wahlsystem die Norm, die auf
die Wahlen im Staate übertragen werden könnte. Die alte
Ständeverfassung, auf deren Grundlage der vereinigte allgemeine
Landtag von 1848 ausgebaut war, ist in ihrem bisherigen Bestande
verschwunden und kann nach Einführung der neuen Kreis= und
Provinzialordnung nicht wieder ins Leben gerufen werden.
Eine auf Berufsständen beruhende Ständeverfassung würde
bei der Mannigfaltigkeit der vielgestalteten Berufszweige mit
festen erkennbaren Grenzen schwer zu finden sein. Es würde
sich vielmehr bei dem Entwurfe eines neuen Wahlgesetzes der
Anschluß an die vorhandenen kommunalen Gruppen und Ver=
bände empfehlen. Die Wahlen zum Kreistage gehen aus den
in ihren Interessen sich unterscheidenden Gruppen von Stadt
und Land, und auf dem Lande von selbständigen Gütern und
Gemeinden hervor; aus den Kreistagen gehen wiederum die
Provinziallandtags=Abgeordneten hervor.