Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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einen auf föderalen Einrichtungen ruhenden Staat, wie das 
Deutsche Reich ist, hielt er sie sogar für unentbehrlich. Er war 
der Ansicht, daß in das verfassungsmäßige Recht der Bundes= 
fürsten eingegriffen würde, wenn man verantwortliche Reichs= 
ministerien schüfe, und betrachtete jeden Antrag auf die Einsetzung 
solcher Ministerien als einen Angriff auf die Verfassung.⁷⁹) 
Am 16. April 1869 erklärte Bismarck im Reichstage: 
„Wer einmal Minister gewesen ist und an der Spitze eines 
Ministeriums gestanden hat und gezwungen gewesen ist, auf 
eigene Verantwortung Entschließungen zu finden, schreckt zuletzt 
vor dieser Verantwortlichkeit nicht mehr zurück; aber er schreckt 
zurück vor der Notwendigkeit, sieben Leute zu überzeugen, daß 
dasjenige, was er will, wirklich das richtige ist. Das ist eine 
ganz andere Arbeit, als einen Staat zu regieren.“ 
Am 11. Februar 1870 wies Bismarck den Vorwurf, daß er 
als Vorsitzender des Ministeriums hätte Kenntnis haben müssen 
von einer etatswidrigen Ausgabe des Finanzministers, ⁸⁰) damit 
zurück, daß er u. a. sagte: 
„Was die erste Eigenschaft (als Ministerpräsident) anbelangt, 
so entnehme ich daraus, daß der Herr Referent, trotz seiner lang= 
jährigen Vertrautheit mit dem ganzen Mechanismus der 
preußischen Regierung, dennoch die Stellung des Minister= 
präsidenten und den Zusammenhang der acht Ministerien unter 
sich erheblich überschätzt. Ich glaubte, es könnte auch dem Herrn 
Referenten nicht entgangen sein, daß im ganzen nach der jetzigen 
Verfassung unserer Ministerien und nach den darüber bestehenden 
Instruktionen, die acht Ministerien ungefähr wie acht durch eine 
Bundesverfassung geeinigte Staaten nebeneinander stehen. Die 
Regel bildet die staatliche Selbständigkeit eines jeden Ressorts; 
die Ausnahme bildet die Verpflichtung, Mißstände eines Ressorts 
zur Kenntnis und Beschlußnahme des Staatsministeriums zu 
bringen.“ 
⁷⁹) efr. „Vossische Zeitung“ vom 19. Januar 1890. 
⁸⁰) efr. „Der Reichsbote“ vom 17. August 1892.
	        
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