Full text: Bismarcks Staatsrecht.

Die Kompetenz der Volksvertretungen 
der Einzelstaaten. 
 
Fürst Bismarck berührte dieses Thema am 8. Juli 1893 in 
der folgenden Ansprache an 400 Besucher aus dem Fürstentum 
Lippe: 
„Das Fürstentum Lippe gehört zu den kleinen Bundes= 
staaten des Reichs; aber ich möchte Sie doch bitten, die Tatsache 
seiner Zugehörigkeit, seiner Stellung zum Reiche ebensowenig 
zu unterschätzen, als ich die Stellung der Kleinstaaten und ihren 
Nutzen für den nationalen Gedanken unterschätzt habe. Ich kann 
meinen Gedanken dahin ausdrücken, daß zwischen wenigen mittel= 
großen Staaten schwerer als bei den 25 jetzt bestehenden, unter 
denen 17, 18 von der Größe sind, daß sie nur eine Stimme im 
Bundesrate haben, Einigkeit zu erzielen und zu behaupten sein 
würde. Sie bilden gewissermaßen den Mörtel zwischen den 
Quadern; hätten wir nur Staaten von der Größe wie Sachsen 
und Bayern, so würde die heutige Verfassung schwerer anzu= 
wenden sein. 
Ich weiß nicht, ob Sie in Ihrem Lande sich die Privilegien, 
welche die Reichsverfassung gerade den kleineren Staaten ver= 
leiht, vergegenwärtigt haben? Wenn nicht, so erwarte ich es von 
der Zukunft. Es wäre ein großes Privilegium, wenn Ihr Fürst 
einen Reichstagsabgeordneten zu entsenden hätte. Er hat aber, 
was als viel schwerwiegender zu veranschlagen ist, ein Mitglied 
zum Bundesrat zu ernennen. Dies ist der 58ste Teil der Gesetz= 
Bismarcks Staatsrecht. 17
	        
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