Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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ihrerseits Wert darauf legten, sich bei ihren Abstimmungen im 
Bundesrate mit ihren Landesvertretungen in Übereinstimmung 
zu halten. Es würde dann so leicht nicht vorkommen, daß die 
bundesrätlichen Vorlagen für den Reichstag Überraschungen oder 
Zwangslagen herbeiführten, und nicht bloß die Landtage, sondern 
alle Teile der Nation würden in der Lage sein, die bundesrät= 
lichen Beschlüsse mit ihrer Zustimmung bis zur Vorlage an den 
Reichstag zu begleiten, zu kontrollieren. 
Die Abneigung der Regierung, und zum größeren Teile auch 
ihrer Landtage, gegen Verhandlung von reichspolitischen Fragen 
in den Landtagen, halten wir für ein Ergebnis der zentralisieren= 
den Bestrebungen, welche seit Herstellung des Reiches auf Bildung 
von selbständigen Reichsministerien gerichtet sind. Die Anhänger 
einer schärferen Zentralisation der Reichseinrichtungen sind von 
der Besorgnis beherrscht und angetrieben, daß ihre Zukunfts= 
pläne durch Beteiligung der einzelnen Landtage an der Reichs= 
politik beeinträchtigt werden könnten. Die Erfahrung, daß die 
Einrichtung eines selbständigen Reichsministeriums mit der ver= 
fassungsmäßig berechtigten Mitwirkung der einzelnen Regierungen 
an der Reichsregierung unverträglich sein würde und den Bundes= 
genossen gegenüber in schwere Krisen und Konflikte führen könnte, 
hat die Rückstände der unitarischen Tendenzen bisher nicht be= 
seitigt, welche einer lebhafteren und äußerlich erbkennbaren Be- 
teiligung der Einzelstaaten der Reichspolitik seit 20 Jahren be= 
wußt oder unbewußt entgegengewirkt haben. Wir halten die 
Belebung der Beteiligung an der allgemeinen Reichspolitik in 
den öffentlichen Verhandlungen der Einzelstaaten und ihrer Par= 
lamente nicht für ein zersetzendes Element, sondern für eine 
Förderung der nationalen Interessennahme an den gemeinsamen 
Angelegenheiten in allen Kreisen der Bevölkerung. Die Unab= 
hängigkeit des Reichstages steht dabei nicht in Frage, und die 
Norm, daß Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen, bleibt davon 
unberührt. Wir wünschen, daß die Abstimmungen der Regierung 
im Bundesrate durch Erörterung und Verständigung jeder Re= 
gierung mit ihrem Landtage mehr als bisher auf den Einklang
	        
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