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mit den Bedürfnissen und Gesinnungen der Einzelstaaten hin=
gewiesen werden, und die verfassungsfreundlichen Blätter sollten
jeden Versuch, die Deckung der öffentlichen Verantwortlichkeit
da herzustellen, wo sie bisher fehlte, willkommen heißen.“
Die „Frankf. Ztg.“ knüpfte an diese Bismarck'schen Aus=
lassungen die folgenden Bemerkungen:⁸³)
„Fürst Bismarck hat seit seinem Ausscheiden aus der aktiven
Politik schon wiederholt die Einzellandtage animiert, sich mit den
Reichsangelegenheiten zu befassen. Die Darlegung der „Hamb.
Nachr.“ deckt sich zu einem guten Teile mit dem Bestreben
der Demokratie, dessen Ausdruck der Antrag Muser war. Es
handelt sich für uns darum, eine Einwirkung der Landtage auf
die Abstimmungen der Regierungen im Bundesrat herzustellen
und der Volksvertretung die Möglichkeit einer Kontrolle der
Bundesratsbestimmungen zu sichern. Genau dasselbe wollen
die „Hamb. Nachr.“, wenn sie verlangen, die Regierungen sollten
ihrerseits Wert darauf legen, sich bei ihren Abstimmungen im
Bundesrate mit ihren Landesvertretungen in Übereinstimmung
zu halten. Da aber die Regierungen dies freiwillig — wenig=
stens bisher — nicht geübt haben, so ist es notwendig, den Re=
gierungen eine solche Übung zur Pflicht zu machen. Daß das
logisch ist, werden auch die „Hamb. Nachr.“ zugeben müssen, zumal
sie finden, daß ein solches Verlangen mit dem bestehenden
deutschen Staatsrecht im Einklang ist. Ebenso ist die Öffentlich=
keit der Bundesratssitzungen eine demokratische Forderung. Wir
würden es als einen wesentlichen Fortschritt begrüßen, wenn
diese Öffentlichkeit wenigstens zunächst in der in den „Hamb.
Nachr.“ vorgeschlagenen Form gewährt würde. Die Folgen
dieser Öffentlichkeit beurteilen wir ähnlich wie der Gewährs=
mann des Blattes; wir versprechen uns davon eine erhebliche
Steigerung des Interesses an den Reichsangelegenheiten und
zugleich eine im allgemeinen sachliche Behandlumg der politischen
Fragen, da es darauf ankäme, die Interessen aller Reichsteile
⁸³) efr. „Frankfurter Zeitung“ vom 21. Februar 1896.