Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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sorgfältig zu beachten. Vorlagen wie die Weinsteuer und die 
verpfuschte Zuckersteuer würden alsdann kaum noch möglich 
sein. Sind wir so in der ihrer Seltenheit wegen besonders 
erfreulichen Lage, uns mit dem Tenor der Ausführungen des 
Hamburger Organes ganz einverstanden erklären zu können, 
so trifft das auf die Schlußbemerkungen nicht zu. Es ist nicht 
ersichtlich, wie das Streben nach verantwortlichen Reichsministerien 
den ersten Kanzler verhindert haben sollte, einen Ausbau der 
Institutionen in dem oben skizzierten Sinne herbeizuführen, durch 
den er ja am besten die auch von uns bekämpfte übertriebene 
Zentralisierung hätte bekämpfen können. Wir können von 
unserem demokratischen Standpunkte aus nur lebhaft bedauern, 
daß Fürst Bismarck während seiner Amtszeit nicht die Muße 
fand, die Dinge in dem scharfen Lichte zu beobachten, wie jetzt. 
Es wird ihm kaum entgehen, daß die in den „Hamb. Nachr.“ ge= 
machten Vorschläge und das Streben nach verantwortlichen 
Reichsministern innerlich nahe verwandt sind; denn beide haben 
die größere Verantwortlichkeit der Regierungen zum Zielpunkte. 
Den badischen Nationalliberalen empfehlen wir die Lektüre der 
Hamburger Abhandlung ganz besonders; sie können daraus 
manches lernen, wenn sie auch etwas beschämt dabei werden 
sollen. Sie haben sehr voreilig eine „niederschmetternde Nieder= 
lage“ des Antrags Muser ausposaunt; jetzt werden sie doch zu 
der Überzeugung kommen, daß dem Antrag eine stark innere 
Fruchtbarkeit innewohnt. Ist ein Samenkorn untergepflügt, darf 
man nicht wähnen, es sei nun auch verschwunden, man muß 
ihm Zeit lassen, sich zur Frucht zu entwickeln.“ 
Im Juli 1893 fand eine Huldigungsfahrt der Braun= 
schweiger nach Friedrichsruh statt, deren Teilnehmern gegenüber 
der Fürst sich ebenfalls über das Thema der größeren Betei= 
ligung der Einzellandtage an den Angelegenheiten des 
Reiches aussprach. Nach einem scharfen Wort über „die Bureau= 
kratie⁸⁴), die 1806 und 1807 dem französischen Siegeszuge die Wege 
⁸⁴) efr. „Berliner Neueste Nachrichten“ v. 23. Juli 1893.
	        
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