Full text: Bismarcks Staatsrecht.

281 
  
wozu sie wenigstens in demselben Maße und unter Umständen 
durch Kenntnis der einzelnen einschlägigen Verhältnisse in höherem, 
befähigt sein werden, als eine große, vielbeschäftigte Bundes= 
gesandtschaft es sein mag. Es läßt sich dann auch ein finanziell 
gerechtfertigtes Fortbestehen der Gesandtschaften der einzelnen 
Länder in ihren Budgets motivieren, während, wenn die ganze 
gesandtschaftliche Tätigkeit von der Gesandtschaft des Bundes 
absorbiert würde, die Landesvertretungen in den einzelnen 
Staaten diese Gesandtschaften als überflüssig erkennen und die 
Mittel dazu streichen werden. Und ein solches Vorgehen würde 
meinem Gefühle nach in dem jetzigen Stadium nicht gerade zur 
Befestigung und Besserung der Beziehung beitragen. 
Es ist meinem Eindrucke nach wünschenswert, daß man die 
Gesandtschaften der kleinen Staaten nicht rasch und absichtlich 
beseitigt, sondern abwartet, ob und wann sie gewissermaaßen als 
reife Frucht abfallen. 
Der Herstellung der politischen Vertretung des Bundes 
näher zu treten, hat uns das diesmalige Beisammensein des 
Bundesrates Anlaß gegeben, und wir sind bei demselben in 
vertraulichen Besprechungen soweit gediehen, daß ich, ohne eine 
Verletzung bundestreuer Regierungen zu befürchten, bereits in 
der Lage gewesen bin, mündlich die Zustimmung Sr. Majestät 
des Königs zur Ernennung von Botschaftern und Gesandten 
behufs Vertretung des Bundes zu erbitten und dieselben auch 
erhalten habe, und daß diese Ernennungen also in kurzer Zeit 
bevorstehen. Daß wir dadurch in die Lage kämen, die An= 
erkennung des Bundes als eine zweifelhafte Frage behandelt zu 
sehen, das befürchte ich nicht, und diplomatischer Brauch hält 
mich davon ab, die Gründe, warum ich es nicht befürchte, hier 
bestimmter zu entwickeln. 
Was den zweiten Teil des Antrages betrifft, so kann ich 
mich da den Herrn Antragstellern nicht anschließen, und ich möchte 
Sie bitten, darin der Geschäftskunde und Erfahrung der Re= 
gierung zu vertrauen, wenn ich unumwunden erkläre, diese 
Gesandtschaften innerhalb des Bundes sind uns eine geschäftliche
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.