Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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Notwendigkeit und würden es auch bleiben, wenn das Bundes= 
gebiet sich erweiterte. Es sind das Organe, deren das Prä= 
sidium und der Bundeskanzler ohne Nachteil für die Geschäfte 
nicht gut entbehren kann. Wenn man sich die Gesandten inner= 
halb des Bundesgebietes als in Wegfall gebracht denkt, auf 
welche Mittel sind wir dann angewiesen, um eine Einwirkung 
auf die einzelnen Bundesregierungen zu üben, deren Unab= 
hängigkeit zu achten wir bundesverfassungsmäßig verpflichtet und 
ebenso entschlossen sind, und die Gründe, welche uns bestimmen, 
diese oder jene Maßregel vorzuschlagen, entwickeln zu lassen, 
um vielleicht von einem Agenten dieser Regierung, der unsern 
Gründen nicht zugängig ist, an das vorgesetzte Ministerium 
oder an dessen Souverän appellieren zu können? Welche Mittel 
bleiben uns dann, wenn diese Gesandten in Wegfall kommen? 
Das häufig schon jetzt in Anwendung gebrachte, aber nicht in 
allen Geschäften ausreichende Verfahren, daß wir direkt an die 
Regierung schreiben und schriftlich unsere Wünsche auseinander= 
setzen, hat nicht dieselbe Wirkung, als wenn wir einen Gesandten 
an Ort und Stelle haben. Dieser ist im stande, sich zu dem 
Souverän zu begeben und für unsere Sache zu plädieren, und 
er wird es mit mehr Eifer tun, als der Vertreter der anderen 
Regierung, den man hier zeitweise im Bundesrate hat, und der 
vielleicht seinerseits anderer Ansicht ist. Jedenfalls ist unsere 
Vertretung beispielsweise bei der oldenburgischen Regierung, 
wenn sie durch ein preußisches Organ geübt wird, eine wirk= 
samere, als wenn sie durch ein oldenburger Organ geübt wird, 
namentlich in solchen Fällen, wo es darauf ankommt, Olden= 
burg zu überreden, unserer abweichenden Meinung beizutreten. 
Wir bedürfen eines solchen ständigen Organs meines Erachtens 
geschäftlich ganz notwendig und werden es immer brauchen, und 
je lebhafter der Bundesverkehr sich entwickelt, desto stärker wird 
das Bedürfnis desselben hervortreten. Wir haben deshalb nicht 
bloß an einzelnen Stellen, die gerade als Residenzen dieser 
Gesandtschaften sich kennzeichnen, Gesandte akkreditiert, sondern 
das ganze Gebiet des Norddeutschen Bundes ist durch Akkre=
	        
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