Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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ditive, wenn ich mich so ausdrücken darf, gedeckt — es gibt 
keine Bundesregierung, bei der nicht ein Agent der Regierung 
oder Sr. Majestät des Königs akkreditiert wäre. So ist bei= 
spielsweise der Gesandte in Weimar bei den übrigen benach= 
barten thüringischen Höfen akkreditiert, soweit sie nicht in das 
Gebiet der in Dresden domizilierten Gesandtschaft fallen. Der 
Gesandte in Hamburg ist bei den Hansastädten Bremen und 
Lübeck und bei den beiden Großherzogtümern Mecklenburg 
akkreditiert und uns außerordentlich nützlich zur Ausrichtung 
amtlicher Botschaften in Schwerin, zur Befürwortung dessen, 
was wir dort durchzusetzen haben, zur Vorbereitung der Beschlüsse, 
bei denen die Zustimmung der mecklenburgischen Regierung er= 
forderlich ist. Daß er gerade höher besoldet ist, als die übrigen 
Gesandten in Deutschland, liegt in den lokalen Teuerungsver= 
hältnissen in Hamburg, und es wurde dieser Posten mit Rücksicht 
auf diese Teuerungsverhältnisse eben vor einigen Jahren hinsicht= 
lich des Einkommens erhöht, nachdem die Erhöhung schon vor fünf 
oder sechs Jahren beantragt worden war. Der Gesandte in Ol= 
denburg ist nebenbei beglaubigt bei Sr. Hoheit dem Herzog von 
Braunschweig und bei anderen Fürsten im Norden von Deutschland. 
Ich möchte die Herren bitten, den Gedanken, uns dieses 
Mittel der Einwirkung auf unsere Bundesgenossen zu entziehen, 
aufzugeben, während ich den ersten Teil des Antrages, wie schon 
erwähnt, als ein vollständiges richtiges Erkennen und Hinstellen 
des Zieles unserer Politik begrüße, und auch nicht vor dem Ge= 
danken zurückschrecke, daß dermaleinst in Zukunft das gesamte 
auswärtige Ministerium auf das Bundeskanzleramt, resp. den 
Bund übergehen könnte.“ 
Das Abgeordnetenhaus nahm den ersten Teil des Antrages 
von Bennigsen an, lehnte dagegen den zweiten Teil ab. — 
In eingehender Weise sprach sich Bismarck sodann in der 
Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 15. Januar 1872 zur 
Sache aus, als es sich um den Antrag des Abgeordneten Loewe 
handelte, die für die preußischen Gesandtschaften an deutschen 
Höfen bestimmte Summe nicht zu bewilligen. Der Fürst erklärte:
	        
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