Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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„Inzwischen sind uns in der Angelegenheit Informationen 
zuteil geworden, die uns bestimmen, die Reservatsrechtsfrage 
doch nicht als irrelevant zu behandeln. Wir haben uns über= 
zeugt, daß ein wirkliches und unbedingtes Reservat= 
recht Bayerns in dieser Sache besteht und nach Absicht 
der Unterzeichner des Versailler Vertrages bestehen 
sollte. Es existiert und ist als vollgültig zu betrachten.“ 
Somit war durch Zeugnis des Fürsten Bismarck erwiesen, 
daß Bayern einen eigenen obersten Gerichtshof als Reservat= 
recht beanspruchen konnte. Bekanntlich ist die Frage jedoch 
dann in der Weise erledigt worden, daß Bayern nur seinen 
eigenen Senat innerhalb des obersten Gerichtshofes erhielt.
	        
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