Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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niemals Anklang finden werden. Auf keinem anderen Gebiete ist 
die Erhaltung des nationalen Besitzstandes so direkt von der 
Erhaltung des monarchischen Charakters unserer Institutionen 
bedingt, wie auf dem militärischen: eine Auslieferung dieses 
Gebiets an das Belieben wechselnder Mehrheiten ist durch den 
Willen der Nation ebenso vollständig ausgeschlossen, wie durch 
das unzweifelhafte Recht des Kaisers und durch die Geschichte 
und Tradition der Armee. Von der Stunde, in welcher die 
Kommandogewalt des erlauchten obersten Kriegsherrn eine Ein= 
schränkung erführe, würde nicht nur das Selbstvertrauen der 
Armee, sondern zugleich das Vertrauen des Volkes zu dieser 
Armee gefährdet sein, die als Schöpfung der an die Spitze des 
Deutschen Reichs getretenen preußischen Könige eine Welt= 
stellung erobert hat, von der sie sich nicht wieder verdrängen 
lassen wird. 
Sehr eingehend spricht sich Fürst Bismarck bei der zweiten 
Beratung des Reichshaushaltsetats am 29. November 1881 über 
die Stellung des Kaisers im Deutschen Reich aus, und die amt= 
liche „Provinzial=Correspondenz“ nahm besondere Veranlassung, 
diese Ausführungen zu reproduzieren. 
Fürst Bismarck sagte: „Ich bin weder Reaktionär noch Ab= 
solutist, ich halte den Absolutismus für eine unmögliche Sache; 
aber ich halte mich an unsere geschriebenen Verfassungen, die wir 
in Deutschland und in Preußen besitzen, die mir genügen, die 
aber von dem parlamentarischen System, wie es dem Herrn 
Vorredner (Hänel) vorschwebt, nichts enthalten. Die Politik, die 
da getrieben wird im Reiche, ist von mir als Reichskanzler zu 
verantworten, aber sie bleibt deshalb doch die Politik des 
Kaisers; ich vertrete die Politik des Kaisers, bin verantwortlich 
für dieselbe, und der sachliche Kampf gegen die Politik des 
Kaisers wird mich immer bereit finden, diese Vertretung zur 
Wahrheit zu machen und die Verantwortlichkeit für die Politik 
des Kaisers zu übernehmen. Ihr (der Fortschrittspartei) Prinzip 
aber ist insofern nicht das monarchische, als dem, was der Herr 
Vorredner unter „wahrem Konstitutionalismus“ versteht, zur
	        
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