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„Kölnische Zeitung“ wünschen, würde die historische und politische
Bedeutung einer Pairskammer allmählich vollständig verlieren
und zu einer Körperschaft sich ausbilden, die sich von der zweiten
Kammer nur dadurch unterschiede, daß sie nicht gewählt, sondern
berufen würde. Es entstände dadurch ein vollständig über=
flüssiger Faktor in der Gesetzgebung; man täte besser, das Herren=
haus gleich ganz zu beseitigen und zu dem Einkammersystem
nach demokratischem Rezepte überzugehen.
Wir halten solche Anregungen, wie sie in den Vorschlägen
Dr. Friedbergs und der „Kölnischen Zeitung“ liegen, in der
heutigen Zeit für besonders bedenklich, insofern sie die ohnehin
nur allzu verbreitete Neigung, altbewährte Einrichtungen aufzu=
geben, und Neues, Unerprobtes an ihre Stelle zu setzen, fördern.
Wir betrachten es als ein Glück, daß wir bei der jetzigen preußi=
schen Regierung keine Inklination zu befürchten brauchen, auf
derartige Anregungen einzugehen, wie es zur Zeit der Caprivi=
Rickertschen entente cordiale zu befürchten gewesen wäre.
Es ist ein starkes Bedürfnis des preußischen Staates und
der preußischen Regierung, ein Herrenhaus zu besitzen, auf das
sie sich in kritischen Zeiten verlassen können, um unheilvollen
Beschlüssen der legislativen Faktoren und inneren Konflikten
schwerster Art vorzubeugen. Der Wert des Besitzes einen solchen
Hauses tritt in politisch ruhigen Epochen nicht so sehr hervor
und wird deshalb leicht unterschätzt; aber es können doch wieder
Zeiten eintreten, wo sich das preußische Herrenhaus, wenn es
in seiner jetzigen Zusammensetzung erhalten bleibt, als ein wichtiges
Bollwerk gegen den drohenden Hereinbruch von Tendenzen in
unserer Gesetzgebung erweist, die mit der preußischen Staats=
wohlfahrt unverträglich sind und denen das preußische Ab=
geordnetenhaus unter Umständen nicht die nötige Widerstandskraft
entgegenzusetzen hätte. Wären dann im preußischen Herren=
hause diejenigen Elemente in größerer Anzahl vorhanden, welche
Dr. Friedberg und die „Kölnische Zeitung“ jetzt vermissen, so
würde doch naturgemäß das Maß von Sicherheit gegen Über=
laufenwerden auch dieses Hauses durch nivellierende Strömungen