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ersten Grundlage das kluge Wort dient, welches die englische
Aristokratie nach der großen Revolution, um ihre Herrschaft zu
befestigen, erfunden hat: „Der König kann nicht Unrecht tun“.
Dann kann der König aber garnichts tun, wenn er kein Unrecht
tun kann; den König mundtot zu machen, den König als eine
Waffe für die Erhaltung der Herrschaft der englischen Aristokratie
zu ihrer Verfügung zu behalten, ihn zu sequestrieren, das ist der
Sinn davon. In England hat sich diese Tradition entwickeln
können, bei uns aber ist es nicht möglich; wir unterscheiden uns
von England dadurch, daß wir eine geschriebene Verfassung
haben, die ganz klar die Rechte des Königs und Kaisers in
Deutschland und Preußen, in Bayern und Sachsen, in Württem=
berg und in allen übrigen Staaten definiert, und daran allein
habe ich mich zu halten. Danach muß ich erklären, daß ich auf
dem Standpunkt durchaus nicht stehe, als ob der Kaiser im
Deutschen Reiche nicht zu seinem Volke sprechen dürfte, nicht zur
Nation. Daß ich mich mit meiner Namensunterschrift als ver=
antwortlich einstelle, daß ich bereit bin, die Meinung, die der
Kaiser ausspricht, zu vertreten, das ändert an der Tatsache gar=
nichts, daß dies die berechtigte, verfassungsmäßige Äußerung des
Kaisers ist. Es heißt in der Verfassung: der Kaiser macht An=
ordnungen und Verfügungen, und in solchen besteht eben die
Kaiserliche Politik im ganzen, und für diese habe ich die Ver=
antwortlichkeit zu tragen und trage sie gern, weil meine Über=
zeugungen mit der meines hohen Herrn durch langjähriges Zu=
sammenleben und von Hause aus, schon vor dem vereinigten
Landtag von 1847, wesentlich zusammenfielen. Es bedurfte für
mich nicht einmal des Gefühls des Untertanen gegenüber seinem
hundertjährig angestammten Herrscher, um mich dem kaiserlichen
Gedanken zu beugen. Das Verhältnis ist durch die Verfassung
das, daß die Politik des Kaisers nicht ins Leben treten kann,
wenn der Kanzler nicht durch seine Kontrasignatur die Ver=
antwortlichkeit dafür übernimmt. Wenn der Kaiser einen Kanzler
hat, der das, was die kaiserliche Politik ist, nicht kontrasignieren
will, so kann er ihn jeden Tag entlassen. Der Kaiser hat eine