Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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in den Rücksichten auf meine amtliche Stellung zum Festhalten 
an abweichenden eignen Ansichten in Verfassungsfragen zu er= 
mutigen. Um mich dazu unter Umständen berechtigt und ver= 
pflichtet zu fühlen, hätte ich einer längeren Erfahrung in Staats= 
geschäften bedurft, als ich damals besaß. Wenn es sich 20 Jahre 
später um die Beibehaltung der ersten Kammer oder Ver= 
wandlung derselben in das Herrenhaus gehandelt hätte, so 
würde ich aus der ersten Alternative eine Kabinettsfrage ge= 
macht haben.“ — 
  
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